Ständige Erreichbarkeit: Sicherer arbeiten ohne private Handys

Wer auf dem OP-Tisch liegt, will nicht, dass der Chirurg einen Anruf entgegennimmt, der ihn wütend macht oder in Angst versetzt. Der Arzt soll ungestört seine Arbeit ausführen. Doch auch in anderen Berufen sollte der Umgang mit Mobiltelefonen klar geregelt sein.

„Ich möchte für meine Familie immer erreichbar sein“, ist nicht nur von Alleinerziehenden oder Erwerbstätigen mit pflegebedürftigen Angehörigen ein Argument, warum sie ihr privates Handy bei sich tragen und auf Dauerempfang geschaltet haben. Doch diese ständige Erreichbarkeit kann auch eine Gefahr darstellen. In der Berufswelt brauchen viele Tätigkeiten ungeteilte Aufmerksamkeit, damit keine Fehler passieren oder damit keine Kollegen gefährdet werden.

Anrufe auf dem privaten Handy können stören und belasten

Immer erreichbar bedeutet auch: immer erreichbar für Informationen, die man nicht in jedem Augenblick brauchen kann, die einen stören, irritieren, belasten oder gar arbeitsunfähig machen. Eine schlechte Nachricht und schon ist man mit den Gedanken woanders.

Ein Anruf kann die emotionale Lage schlagartig verändern

Einmal ärgert man sich über den Anruf der Kfz-Werkstatt, weil das Auto nicht rechtzeitig fertig wird. Ein anderes Mal ruft ein verärgerter Partner an, um zu streiten. Oder einem wird per Handy mitgeteilt, dass eine nahestehende Person verunglückt ist, und man hat Angst um sie. Ein Anruf kann die emotionale Lage schlagartig komplett verändern. Passiert das mitten bei der Arbeit, kann das gefährlich werden.

Mögliche Regeln für den Umgang mit privaten Handys

  • Bei der Gefährungsbeurteilung sollten die Tätigkeiten benannt werden, die besondere Aufmerksamkeit erfordern und bei denen Telefonieren verboten ist.
  • Informationstechnik, also auch Handys, sollte nur dort eingesetzt werden, wo damit Arbeitsprozesse strukturiert oder organisiert werden müssen.
  • Damit das Verbot von privaten Handys zu keiner Diskussion führt, sollten vom Betrieb bei Bedarf berufliche Geräte zur Verfügung gestellt werden.
  • Mit den Mitarbeitern sollte abgesprochen werden, wie sie während der Arbeitszeit in dringenden Fällen private Mitteilungen erhalten können. Private Anrufe können z. B. in der Zentrale oder im Büro angenommen und zum passenden Zeitpunkt weitergeleitet werden.

Klare Regeln helfen auch generell beim Thema "ständige Erreichbarkeit" weiter.



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