Welche Gründe sprechen für und welche gegen Homeofficearbeit
Das Arbeiten im Homeoffice – kommt das Recht auf einen Arbeitsplatz im Homeoffice?
Im Lockdown während der Corona-Pandemie war die Arbeit im Homeoffice eine mögliche Lösung, mit der Kontakte trotz Erledigung der beruflichen Aufgaben an vielen Arbeitsplätzen vermieden werden konnten. Dass dies nur für einen Teil der Arbeitnehmer möglich war, liegt in der Natur vieler Aufgaben. Die bereits vor der Pandemie aufkommende Forderung nach einem Recht auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz wird jetzt, nachdem die temporäre Pflicht zum Angebot von Arbeitsplätzen im Homeoffice während der Pandemie gute Erfahrungen gebracht hat, stärker denn je erhoben. Viele Arbeitgeber haben bereits reagiert und angekündigt, einen großen Teil der Arbeitsplätze in die Wohnung der Arbeitnehmer zu verlegen.
Die Koalition aus SPD, Grüne und FDP, die seit Ende 2021 die Regierung in Deutschland bildet, hat das Thema Homeoffice auf der Agenda. Das sozialdemokratisch geführte Arbeitsministerium wird sicherlich versuchen, die Vorgaben im Koalitionsvertrag zu diesem Bereich umzusetzen und zu gestalten. So erhalten die Arbeitnehmer, wenn die Vorgaben umgesetzt werden, ein "Erörterungsrecht über mobiles Arbeiten und Homeoffice".
Die Forderung nach einem Homeoffice-Arbeitsplatz soll nur dann abgelehnt werden können, wenn dem betriebliche Belange widersprechen. Sollte eine entsprechende Umsetzung der doch recht vagen Inhalte des Koalitionsvertrages in entsprechende Gesetze erfolgen, wird eine Beurteilung der praktischen Umsetzung durch die Justiz abgewartet werden müssen.
Dennoch muss sich das Rechnungswesen bereits jetzt mit den möglichen Auswirkungen eines Rechts auf Homeoffice, wenn auch nur teilweise und temporär, beschäftigen. Dass eine gesetzliche Regelung kommen wird, zeigt allein die Tatsache, dass sich die Koalitionäre bereits mit der Trennung von Arbeit im Homeoffice von der Telearbeit beschäftigt haben, um so bessere Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Homeoffice-Arbeitsplätzen zu erlauben. Auch die Inhalte des Koalitionsvertrages zum Acht-Stunden-Tag oder zur Nutzung digitaler Plattformen bei der Erledigung von Aufgaben schaffen Gestaltungsspielraum für Homeoffice-Arbeitsplätze im Rechnungswesen.
Gründe für und gegen Homeoffice
Es gibt schon immer viele Gründe, die für aber auch gegen Homeoffice-Arbeitsplätze sprechen. Die während der Corona-Pandemie geführte Diskussion um vermeidbare Kontakte und damit geringere Ansteckungsgefahr wird hoffentlich bald überflüssig werden. Die in die Klimadebatte passende Einsparung von CO2-Ausstoß aufgrund der reduzierten Arbeitswege ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die politisch gesteuert werden muss.
Wirtschaftliche Gründe für das Homeoffice
Doch neben Pandemievorsorge und mehr Klimaschutz bleiben weitere, wirtschaftliche Gründe, die für die vermehrte Nutzung von Homeoffice angeführt werden können.
- Für den Mitarbeiter bedeutet die Arbeit im Homeoffice eine höhere Flexibilität. Er muss z. B. bei der Wahl seines Wohnorts weniger Rücksicht auf den Standort seines Arbeitgebers nehmen. Außerdem ist der Arbeitnehmer im Homeoffice freier bei der Gestaltung seiner täglichen Arbeitszeitverteilung. Wenn die ebenfalls geplante Aufweichung der strikten Grenze von 8 Stunden pro Arbeitstag umgesetzt wird, könnte dadurch die im Rechnungswesen verbreitete Belastung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Abschlussterminen entschärft werden.
- Der Arbeitnehmer ist in der Lage, seine persönliche Lebenssituation besser mit den Anforderungen seines Berufs zu verbinden. Vor allem die Kinderbetreuung kann in vielen Fällen durch einen Arbeitsplatz im Homeoffice bedeutend vereinfacht werden.
- Die Kosten für den täglichen Weg, von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück, entfallen. Außerdem gewinnt der Mitarbeiter die frei werdende Wegezeit für seine privaten Zwecke. Eine oft unterschätzte Größe.
- Der Arbeitnehmer im Homeoffice kann flexibler und selbstbestimmter arbeiten. Das steigert seine Motivation für die Erledigung seiner beruflichen Aufgaben. Das wiederum erhöht die Leistung, die der Mitarbeiter für das Unternehmen erbringt.
- Wenn die Möglichkeiten von Homeoffice in einem Unternehmen konsequent genutzt werden, können die Büroarbeitsplätze reduziert werden. Das verringert langfristig die Kosten für Gebäude, die das Unternehmen anmieten oder unterhalten muss.
Gründe gegen das Homeoffice
Neben den Gründen, die für einen Arbeitsplatz im Homeoffice sprechen, gibt es auch einige Argumente gegen diese Form des Arbeitsplatzes.
- So gibt es nicht an jedem Wohnort die ausreichenden technischen Voraussetzungen (z. B. Internet), die für die enge Anbindung der Mitarbeiter im Homeoffice an das Unternehmen notwendig sind.
- Außerdem verursacht die Technik Kosten, die aufgrund der vielen Einzelarbeitsplätze höher sind, als bei der Ausstattung ganzer Büroräume im Unternehmen.
- Hinzu kommt, dass viele Führungskräfte ihren Einfluss auf die Mitarbeiter schwinden sehen, wenn diese sich regelmäßig im Homeoffice aufhalten. Meist fehlt es an eindeutigen Möglichkeiten, die Leistung des Arbeitnehmers im Homeoffice zu beobachten und zu beeinflussen. Dieses Problem kann durch die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen, eine entsprechende Organisation und besondere Führungsaktivitäten behoben werden. Das gilt im besonderen Maße für die Arbeit im Rechnungswesen.
Besondere Situation der Menschen und der Aufgaben im Bereich des Rechnungswesens
Mehr und mehr Arbeitnehmer in der Buchhaltung und im Controlling wollen die Vorteile der Arbeit im Homeoffice für sich nutzen. Die Ausgangslage muss dabei eine besondere Situation der Menschen und Aufgaben im Rechnungswesen berücksichtigen.
- Im Rechnungswesen gibt es durch die fortschreitende Digitalisierung immer weniger Massenarbeit. Die qualitativ höherwertigen Aufgaben verlangen komplexere Strukturen, wenn sie im Homeoffice erledigt werden sollen.
- Die Arbeit in der Buchhaltung ist durch die Orientierung auf die Belege (Keine Buchung ohne Beleg) geprägt. Zusätzliche Anstrengungen bei der Digitalisierung sind notwendig, um alle Belege digital zu verwalten.
- Im Controlling gibt es viele Kontakte zu den Unternehmensbereichen, die Daten liefern und Berichte erhalten. Diese müssen auch im Homeoffice gewährleistet bleiben.
- Eine Prüfung der vom Arbeitnehmer erbrachten Leistung ist aufgrund der qualitativ hochwertigen Aufgaben weder in der Buchhaltung noch im Controlling einfach zu gewährleisten. Eine Beurteilung der Mitarbeiter fällt schwer.
- Die Gründe für den hohen Anteil an Teilzeitkräften, vor allem in der Buchhaltung, müssen hier nicht diskutiert werden. Das verbessert jedoch die Chancen für sinnvolle Homeoffice-Anwendungen. Kürzere Arbeitszeiten können besser in den Tagesablauf des Arbeitnehmers in dessen Wohnung integriert werden, als ein 8 Stunden-Tag.
- Durch das Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes kann der teure Verlust von Fachkräften, die z. B. nach der Geburt eines Kindes gerade im Rechnungswesen immer wieder zu beobachten ist, reduziert werden.
- Diese besondere Situation im Rechnungswesen muss dazu führen, dass Voraussetzungen, Organisation und Führung in Verbindung mit Homeoffice-Arbeitsplätzen speziell auf die Mitarbeiter und die Aufgaben in der Buchhaltung und im Controlling ausgerichtet werden.
Voraussetzungen für die Arbeit im Homeoffice
Die folgende Checkliste kann dafür genutzt werden, um das Vorliegen der Voraussetzung in jedem Einzelfall zu prüfen.
Checkliste Voraussetzungen für Homeoffice | Ja | Möglich | Nein |
Sind alle Abläufe, die am Arbeitsplatz anfallen, soweit digitalisiert, dass sie ohne analogen Informationstransport erledigt werden können? | |||
Sind alle Daten, die am Arbeitsplatz benötigt werden, digital vorhanden (Stammdaten und Bewegungsdaten) oder, falls das nicht so ist, können analoge Stammdaten und Hilfsinformationen im Homeoffice angeboten werden? | |||
Gibt es Schnittstellen für einen digitalen Informationsaustausch zu allen internen und externen Partnern, die als Sender oder Empfänger mit dem Arbeitsplatz verbunden sind? | |||
Können an dem Arbeitsplatz ausreichend Vorkehrungen zum Schutz und zur Sicherheit der Daten getroffen werden? | |||
Wird der Mitarbeiter im Homeoffice ausreichend für den Datenschutz bzw. die Sicherheit der Daten sensibilisiert? | |||
Kann die telefonische Kommunikation über die Rufnummern des Unternehmens abgewickelt werden? | |||
Ist der Zugriff auf das Mailsystem des Unternehmens von extern möglich und ist dieser Zugriff ausreichend geschützt? | |||
Steht ausreichend dimensionierte PC-Technik zur Verfügung? | |||
Ist der vorhandene Internetzugang ausreichend leistungsfähig und zuverlässig? | |||
Gibt es ein Dokumentenmanagementsystem, in dem tatsächlich alle relevanten Dokumente verwaltet werden? | |||
Ist der Mitarbeiter für die Arbeit im Homeoffice geeignet? | |||
Ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung positiv für das Unternehmen? | |||
Gibt es Vorteile für das Image des Unternehmens als Arbeitgeber und auf dem Absatzmarkt? |
Diese Checkliste hilft Ihnen zu prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und diese zu dokumentieren:
Checkliste Organisation Homeoffice | erledigt |
Präsenztage bestimmen | |
Arbeitszeiten vereinbaren | |
Ausreichender Platz für den Arbeitsplatz geprüft | |
Ruhe am Arbeitsplatz ausreichend | |
Technik am Arbeitsplatz ausreichend | |
Digitale Meetings sind technisch möglich | |
Regelmäßige digitale Meetings sind eingeplant | |
Ad-Hoc-Konferenzen sind digital organisiert | |
Alle Abläufe sind zu 100 % digitalisiert | |
Ein Dokumentenmanagementsystem wird für alle Dokumente genutzt | |
Alle auszuwertenden Daten stehen in Datenbanken zur Verfügung | |
Rechtlich sichere Vereinbarungen mit den Mitarbeitern sind abgeschlossen | |
Versicherungen sind geprüft und angepasst |
Alle Informationen zum Thema Homeoffice im Rechnungswesen finden Sie hier.
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
-
GWG-Grenzen 2024 und Abschreibungsmöglichkeiten
9.210
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
7.6223
-
1-%-Regelung - Berechnung bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmer
5.631
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
4.095
-
Wie die Bewirtung eigener Arbeitnehmer richtig eingeordnet wird
3.403
-
Kostendeckelung mit der 1-%-Regelung und sachgerechte Schätzung
3.288
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
3.2332
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
2.883
-
Privatnutzung von Elektrofahrzeugen: Die 1-%-Regelung
2.820
-
Bürokratieentlastungsgesetz: Reduktion bestimmter Aufbewahrungspflichten
2.813
-
Fahrzeugleasing buchen
14.11.2024
-
Wann aus dem Reihengeschäft ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft wird
12.11.2024
-
Wie Reihengeschäfte steuerlich zu beurteilen sind
12.11.2024
-
Welche Lieferung ist die Versendungslieferung und welche die sogenannte ruhende Lieferung?
12.11.2024
-
Betriebsveranstaltung buchen: Höchstgrenze und Kostenermittlung für Weihnachtsfeier
07.11.2024
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
06.11.20243
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung Oktober 2024
04.11.2024
-
Wichtige Fragen und Antworten zum Berufsrecht für Lohn- und Buchhaltungsbüros
31.10.2024
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
29.10.2024
-
Bürokratieentlastungsgesetz: Reduktion bestimmter Aufbewahrungspflichten
23.10.2024