Wie ermittelt ein Unternehmer den Verbrauch bei einem Elektroauto?
Unternehmer, die ein Elektroauto oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen nutzen, ermitteln Ihre Kfz-Kosten ebenso wie bei einem Kfz mit Verbrennungsmotor. Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwieriger als der Kraftstoffverbrauch bei einem Kfz mit Verbrennungsmotor. Der Unternehmer, der ein Kfz mit Verbrennungsmotor nutzt, fährt zur Tankstelle und erhält eine Tankquittung. Damit kann er den Verbrauch problemlos nachweisen.
Strom aus der privaten oder einer fremden Steckdose: Die Abrechungsvarianten
Ein reines Elektroauto muss - wie sollte es auch anders sein – immer wieder an die Ladestation bzw. Steckdose. Soweit der Unternehmer das Elektrofahrzeug unterwegs bei einem fremden Dritten aufladen lässt, kann er die Kosten, die ihm dafür in Rechnung gestellt werden als „laufende Kfz-Betriebskosten“ erfassen. Im Regelfall wird das Elektroauto nach der Rückkehr in die private Wohnung dort auch aufgeladen, z. B. in einer privaten Garage. Somit stellt sich die Frage, wie der Anteil des Stromverbrauchs ermittelt werden kann, der für das Aufladen des Elektroautos verbraucht wird. Dabei sind folgende Varianten denkbar:
- Der Stromverbrauch lässt sich anhand der technischen Daten und der zurückgelegten Kilometerleistung rechnerisch ermitteln.
- Nach der Anschaffung des Elektrofahrzeugs steigt der Stromverbrauch. Die gegenüber dem bisherigen Verbrauch gestiegenen Kosten werden dem Elektroauto zugeordnet. Nachteil: Es lässt sich nicht nachvollziehen, ob nicht ggf. ein verändertes Verbraucherverhalten sich auf den Stromverbrauch ausgewirkt hat.
- Die beste Lösung ist, wenn der Unternehmer an der Steckdose in der Garage, die für das Aufladen des Fahrzeugs genutzt wird, einen preiswerten Stromzähler installieren lässt (dieser Stromzähler ist wiederum als Betriebsausgabe abziehbar).
Das Energieunternehmen stellt eine einheitliche Rechnung für den gesamten Verbrauch aus. Zahlt der Unternehmer die Rechnung von seinem Privatkonto, bucht er die Kosten, die auf das Elektroauto entfallen, als Privateinlage (Buchungssatz: Laufende Kfz-Betriebskosten an Privateinlage). Gehört das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen einer GmbH (bzw. UG, haftungsbeschränkt), dann kann der Gesellschafter sich die Auslagen für den Stromverbauch von der GmbH erstatten lassen.
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