Wie sind Arbeitnehmer in Elternzeit und Mutterschutz im Jahresabschluss zu behandeln?
Begrifflichkeiten dürfen nicht vermengt werden
Der Mutterschutz hat das Ziel den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu schaffen. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung und bis zum Ablauf von acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen) nach der Entbindung gar nicht beschäftigt werden.
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes.
Welche Auswirkungen haben Mutterschutz und Elternzeit auf die Arbeitnehmerzahl zur Bestimmung der Größenklasse?
Die Größenklasse eines Unternehmens bestimmt sich grundsätzlich gem. § 267 HGB anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatz und durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer. Der Begriff des Arbeitnehmers orientiert sich im Wesentlichen an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts sowie an der Rechtsprechung.
Nicht zur Gruppe der Arbeitnehmer zählen Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind und deren Arbeitsverhältnis ruht.
Im Gegensatz dazu zählen Arbeitnehmerinnen, die in Mutterschutz sind zur Gruppe der Arbeitnehmer und müssen in die Größenberechnung einbezogen werden.
Welche Folgen haben Mutterschutz und Elternzeit für den Anhang?
Im Anhang ist nach § 285 Nr. 7 HGB die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer aufzugliedern und nach Gruppen anzugeben.
Auch hier sind Personen in Elternzeit mit einem Anspruch auf Weiterbeschäftigung nicht mit einzubeziehen und gehören folglich nicht zu den beschäftigten Arbeitnehmern.
Korrespondierend zu den bereits aufgeführten Erläuterungen gehören Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz zu den beschäftigten Arbeitnehmern.
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
8.284
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.155
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
4.143
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8611
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.670
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.682
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2692
-
Urlaubsrückstellung berechnen
2.194
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.185
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
2.149
-
RNE und DRSC veröffentlichen Handreichung zum Thema Biodiversität
18.12.2024
-
Jahresabschluss 2024: Überblick aller gesetzgeberischen Neuerungen
17.12.2024
-
Jahresabschluss-Checkliste 2024: Vorarbeiten
12.12.2024
-
Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)
11.12.2024
-
Unternehmensberichterstattung durch CSRD im Wandel
11.12.2024
-
EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
CSRD – Betroffene Unternehmen
11.12.2024
-
Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
Kein Ausweiswahlrecht mehr für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
Unterstützung bei Formulierung und Beschreibung von Übergangsplänen (Transitionsplänen)
03.12.2024