Implementierungsleitlinien Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Lichte der anstehenden CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung entfaltet die EFRAG aktuell eine Vielzahl an Aktivitäten, um die Anwender bei der Implementierung der neuen Berichtsanforderungen zu unterstützen. So hat die EFRAG jüngst Implementierungsleitlinien zu den ESRS veröffentlicht. 

Erste Umsetzungsleitlinien zu den ESRS

Am 30. Mai 2024 hat EFRAG die ersten 3 – nicht verbindlichen - Umsetzungsleitlinien zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Diese sollen die Anwender bei der Umsetzung der ESRS unterstützen. Insbesondere sollen sie helfen, dass sich die Anwender auf die für sie relevanten Aspekte der Standards konzentrieren. Dazu werden die Berichterstattungsanforderungen durch praktische Formulierungen und häufig gestellte Fragen veranschaulicht. 

  • IG 1 Implementierungsleitlinien zur Wesentlichkeit:  IG 1 enthält ein Beispiel für einen Prozess zur Beurteilung der Wesentlichkeit für Unternehmen und zeigt das Konzept der Auswirkungen und der finanziellen Wesentlichkeit anhand einer Reihe von Beispielen auf, einschließlich der Frage, wie diese beiden Konzepte zusammenspielen. Er geht auch auf Fragen zur doppelten Wesentlichkeit ein, um praktische Umsetzungshinweise zur Angabe wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben.
  • IG 2 Implementierungsleitlinien zur Wertschöpfungskette: IG 2 stellt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette dar, und zwar von der Wesentlichkeitsanalyse, über Richtlinien und Maßnahmen bis hin zu Kennzahlen und Zielen. IG 2 zeigt auch die Berichtsgrenzen eines Konzerns für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf, einschließlich des Konzepts der Betriebskontrolle in Umweltstandards. IG2 enthält daneben häufig gestellte Fragen und eine "Wertschöpfungsketten Zuordnung", die die Auswirkungen der Wertschöpfungskette auf die einzelnen Angabepflichten in den ESRS zusammenfasst.
  • IG3 Liste der Datenpunkte: IG3 überführt die detaillierten Anforderungen des ESRS-Satzes 1 in jede einzelne Angabepflicht und die damit verbundenen Anwendungsanforderungen im Excel-Format. Die Datei enthält zusätzliche Informationen, wie z. B. die Art der Anforderungen (z. B. quantitativ oder qualitativ) oder ob dafür Übergangsbestimmungen bestehen. Diese Liste kann die Grundlage für eine Datenlückenanalyse oder die Datenerhebung bilden. Zu IG3 hat die EFRAG ein gesondertes Dokument mit Erläuterungen bereitgestellt.

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Hinweise zur Wesentlichkeitsanalyse

Ausgangspunkt für eine sachgerechte Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Wesentlichkeitsanalyse. Insoweit beginnt die EFRAG nicht von ungefähr ihre Implementierungsleitlinien mit diesem Aspekt. Dieser Analyse kommt insoweit eine hohe Bedeutung zu, als das für viele Datenpunkte eine Berichtspflicht nur bei Wesentlichkeit besteht. In diesem Zusammenhang erweist sich auch die in IG 3 enthaltene Liste der Datenpunkte als hilfreich: Die Wesentlichkeitsanalyse ist der Startpunkt und erfolgt aus Sicht des Unternehmens. Die Liste der Datenpunkte kann dann bottom-up dagegen gehalten werden, um eine Vollständigkeitsbeurteilung vorzunehmen.

Kurzumfrage zum Stand der Wesentlichkeitsanalyse

In diesem Zusammenhang ist für die Anwenderpraxis auch die am 12. Juli 2024 vom DRSC veröffentlichte Kurzumfrage zum Stand der Wesentlichkeitsanalyse in den DAX40-Unternehmen von Interesse: So zeigt sich, dass alle teilnehmenden Unternehmen im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung den ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (Eigene Belegschaft) und fast alle Unternehmen den ESRS G1 (Unternehmenspolitik) adressieren (wollen). Andererseits ist eine sehr große Streuung unter den befragten Unternehmen hinsichtlich der Anzahl der zu berichtenden Nachhaltigkeitsthemen (zwischen 12 und 86 Nachhaltigkeitsthemen) zu beobachten.

Bedeutung der Wesentlichkeitsanalyse

Auch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hebt in ihrer am 5. Juli 2024 veröffentlichten Öffentliche Erklärung zur erstmaligen Anwendung der ESRS die Bedeutung der Wesentlichkeitsanalyse hervor: Unter anderem betont die ESMA, dass es wichtig ist, dass die Emittenten bei der Durchführung der verschiedenen Schritte ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse besondere Sorgfalt walten lassen, zunächst bei der Bestimmung der wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (ARCs) und der damit zusammenhängenden Nachhaltigkeitsthemen, über die sie berichten werden, und dann bei der Auswahl der wesentlichen Informationen im Zusammenhang mit diesen ARCs.


Weitere Informationen finden Sie hier:

EFRAG: Finalization of Three EFRAG ESRS IG Documents (EFRAG IG 1 to 3)

ESRS-Wesentlichkeitsanalyse der DAX 40 Unternehmen

ESMA puts forward measures to support corporate sustainability reporting

Schlagworte zum Thema:  EFRAG, Nachhaltigkeitsberichterstattung