eBay: Doppel-Kleinunternehmerregelung für Ehegatten


ebay: Doppel-Kleinunternehmerregelung für Ehegatten

Versteigern eBay-Mitglieder nachhaltig Produkte auf eBay mit der Absicht Einnahmen zu erzielen, unterliegen die Verkaufserlöse der Umsatzsteuer. Bei Ehegatten empfiehlt sich hier aus steuerlicher Sicht die Beantragung von zwei separaten eBay-Mitgliedskonten. Ziel dieser Doppelkonten ist die Doppel-Kleinunternehmerregelung.

Denn handeln beide Ehegatten mit nur einem einzigen eBay-Mitgliedskonto, geht das Finanzamt von einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) aus. Folge: Bei Überschreitung der 22.000 Euro-Grenze (bis 2020: 17.500 EUR) in einem Jahr, kippt die Kleinunternehmerregelung.


Beispiel: Die Eheleute Huber handeln unternehmerisch auf eBay.

Variante a) Sie lassen sich gemeinsam nur ein einziges Konto einrichten oder

Variante b) Jeder von ihnen handelt über ein eigenes eBay-Mitgliedskonto.

Folge:

Variante a

Variante b

Umsätze GbR

Umsatz Herr Huber

Umsatz Frau Huber

07

18.000 Euro

9.000 Euro

9.000 Euro

08

27.000 Euro

13.500 Euro

13.500 Euro

09

30.000 Euro

15.000 Euro

15.000 Euro

00

43.000 Euro

21.500 Euro

21.500 Euro

Umsatzsteuer

In keinem Jahr Kleinunternehmer; Umsatzsteuerschuld gesamt: 18.840 Euro

Kleinunternehmer für alle Jahre; Umsatzsteuerschuld gesamt: 0 Euro

Kleinunternehmer für alle Jahre; Umsatzsteuerschuld gesamt: 0 Euro


Tipp: Ehegatten können zwar gemeinsam vor dem PC sitzen und über eBay mit Waren handeln. Dennoch kann jeder von ihnen umsatzsteuerlich sein eigenes Unternehmen haben. Um  das zu untermauern, sollte jeder Ehegatte für sich beim Finanzamt eine unternehmerische Tätigkeit anmelden. Dann bekommt jeder Ehegatte einen eigenen Gründerfragebogen. Die Kleinunternehmerregelung kann dann doppelt beantragt werden.

Haufe Online Redaktion
Schlagworte zum Thema:  GbR, Finanzamt