Auf der Startseite wird seit einer Weile in der Spalte „Fälligkeit“ das von den HR-Benutzer:innen definierte Datum angegeben, bis zu dem der:die Vorgesetzte die angeforderte Beurteilung oder Freigabe des Zeugnisses abschließen soll. Wenn Sie mit dem Maus-Zeiger über das Fälligkeitsdatum fahren, wird Ihnen auch angezeigt, wann der Zugangslink zur Bearbeitung oder Freigabe für den:die Vorgesetze:n automatisch gesperrt wird. Hier finden Sie jetzt auch das Datum, zu dem die Erinnerung-E-Mail verschickt wird.
Wenn das Zeugnis zur Bearbeitung beim:bei der Zeugnisempfänger:in ist, wird hier außerdem neben dem Fälligkeitsdatum für den:die Vorgesetzte:n auch das Fälligkeitsdatum angeben, das der:die Vorgesetzte für die Bearbeitung durch den:die Zeugnisempfänger:in gesetzt hat.
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Wenn das Zeugnis zur Bearbeitung beim:bei der Zeugnisempfänger:in ist, wird hier außerdem neben dem Fälligkeitsdatum für den:die Vorgesetzte:n auch das Fälligkeitsdatum angeben, das der:die Vorgesetzte für die Bearbeitung durch den:die Zeugnisempfänger:in gesetzt hat.