Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Bremen

In Bremen bleiben Mieterhöhungen bis August 2029 auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die seit 2014 geltende Regelung zur Absenkung der Kappungsgrenze wurde um weitere fünf Jahre verlängert.

Das Bundesland Bremen macht weiterhin von der Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespannter Wohnraumversorgung von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren zu reduzieren. Seit September 2014 gilt eine Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze. Der Senat hat beschlossen, die schon einmal verlängerte Regelung um weitere fünf Jahre zu verlängern, so dass in Bremen nun bis zum 31.8.2029 eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gilt.

Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Bremen. Bremerhaven ist davon ausgenommen.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion sieht in der Verlängerung der Kappungsgrenze ein "starkes Signal für den Mieterschutz", während die FDP-Fraktion von einem "Akt der Überregulierung" spricht. Der Eigentümerverband Haus & Grund Landesverband Bremen hält die nochmalige Verlängerung für verfassungswidrig und prüft einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Mietspiegel für Bremen

Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gilt in der Stadtgemeinde Bremen seit Januar 2024 erstmals ein Mietspiegel.


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