Empirica-Ranking

Entwicklung der WG-Mieten in den Unistädten


Empirica-Ranking: Entwicklung der Mieten für WG-Zimmer

Die Mieten für Zimmer in Wohngemeinschaften (WG) sind laut einer Analyse von Empirica seit dem Sommer 2012 im Schnitt um 83 Prozent teurer geworden. Ein Ranking zeigt, wo Studenten zum Sommersemester 2026 am meisten zahlen.

Zu Beginn des Sommersemester 2026 liegt der Standardpreis für ein unmöbliertes WG-Zimmer mit 775 Euro (Wintersemester 2025: 750 Euro) weiterhin in München am höchsten – die günstigsten Angeboten gibt es derzeit in Siegen mit 343 Euro (350 Euro) und Greifswald mit 368 Euro (350 Euro).

Das sind Zahlen aus dem aktuellen WG-Ranking der Beratungsgesellschaft Empirica auf Basis von mehreren Tausend Mietinseraten. Die Analyse liefert den Angaben zufolge die Standardpreise für rund 120 Hochschulstandorte (mittlerer 50-Prozent-Wert) in Deutschland sowie die Preisspanne der Warmmiete eines unmöblierten WG-Zimmers, das zwischen zehn und 30 Quadratmeter groß ist.

WG-Mieten: 4,4 Prozent Plus pro Jahr

Auch Hamburg mit 649 Euro (Wintersemester 2025: 619 Euro), Berlin mit 618 Euro (600 Euro), Köln und Frankfurt am Main mit jeweils 610 Euro (590 Euro / 580 Euro) sowie Freiburg im Breisgau mit 600 Euro (585 Euro) gehören zu den teuersten Hochschulstädten.

Seit dem Sommersemester 2012 haben sich die WG-Mieten in Unistädten laut Empirica im Schnitt um 83 Prozent verteuert, das entspricht den Berechnungen zufolge einem Anstieg um 4,4 Prozent pro Jahr. Die Verbraucherpreise sind im selben Zeitraum nur um 33 Prozent gestiegen (plus 2,1 Prozent pro Jahr). Im Vergleich zum Sommersemester 2025 ist die Warmmiete für ein unmöbliertes WG-Zimmer um 2,3 Prozent gestiegen.

Auch Zahlen des Moses Mendelssohn Instituts (MMI) zeigen, dass die Wohnkosten für Zimmer in Wohngemeinschaften weiter steigen: Die Forscher kommen auf durchschnittlich 512 Euro monatlich zu Beginn des Sommersemesters 2026 (plus 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

Empirica: Ursachen für teure WG-Zimmer

Die Ursachen seien bekannt, schreibt Empirica. Immer mehr Mieter wollten am liebsten in den beliebten Schwarm- und Unistädten leben. Das Wohnungsangebot sei jedoch nicht gleichermaßen gestiegen. Insbesondere nicht in den begehrten innerstädtischen Quartieren. Die Gründe seien hausgemacht: Gesellschaftlich und politisch erwünschte Ziele verhinderten kostengünstiges Bauen und die Ausweisung von Bauland.

Studierende könnten dorthin ausweichen, wo das Wohnen noch bezahlbar sei, wie etwa Greifswald und Siegen. In beiden Städten sind die WG-Mieten laut Empirica seit 2012 kaum schneller gestiegen als die Verbraucherpreise, während sie in München oder Berlin  etwa dreimal schneller gestiegen seien als die Verbraucherpreise. Bei einem Budget von 1.000 Euro bleibt im auch sonst teuren München kaum was zum Leben übrig. In Siegen sind es immerhin 657 Euro.

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WG-Zimmer: Verträge und Mietrecht

Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hat darüber informiert, in welcher Form WG-Zimmer vermietet werden und wo die jeweiligen Vor- und Nachteile liegen.

Variante 1: Wohnung als Hauptmieter

Ein Student mietet eine Wohnung als Hauptmieter und nimmt mit Zustimmung des Vermieters Untermieter auf. In diesem Fall unterschreiben Untermieter einen Untermietvertrag. Gegenüber dem Vermieter hat nur der Hauptmieter einen Anspruch auf Beseitigung bestimmter Wohnungsmängel. Auch haftet er allein für Forderungen des Vermieters. Kündigt der Hauptmieter den Vertrag, kann einer der Untermieter die Rolle übernehmen oder es findet sich ein neuer Hauptmieter – der Vermieter muss zustimmen.

Variante 2: Gemeinsame Anmietung der Wohnung

Mehrere Mieter unterschreiben einen Mietvertrag für eine Wohnung und werden gleichberechtigte Hauptmieter. Bei jedem Wechsel müssen alle Vertragspartner eine Vertragsanpassung unterzeichnen, so Haus & Grund Rheinland Westfalen. Zudem haften alle Mitbewohner finanziell gegenüber dem Vermieter. Kommt es zu Mietrückständen, kann der Vermieter die von jedem der Mieter einfordern – soll das Mietverhältnis beendet werden, müssen alle Mieter gemeinsam kündigen.

Variante 3: Getrennte Mietverträge

Der Eigentümer vermietet die einzelnen Zimmer der Wohnung mit getrennten Mietverträgen und räumt den Bewohnern jeweils ein Mitbenutzungsrecht an den Gemeinschaftsräumen wie Küche und Bad ein. Wird ein Zimmer frei, haben die Bewohner selbst keinen Einfluss darauf, wer neu einzieht – sie können dem Vermieter aber Vorschläge machen. Jeder Mieter ist selbst verantwortlich, die Miete an den Vermieter zu zahlen und kann einzeln gekündigt werden. Nachteil: Eine verbrauchsabhängige Abrechnung für die einzelnen Mieter ist in der Praxis kaum umsetzbar.


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Schlagworte zum Thema:  Wohnungsmarkt
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