Bundestagswahl 2021: Die 20 Forderungen der Verwalter
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hat anlässlich der Bundestagswahl am 26.9.2021 ein Positionspapier mit 20 konkreten Forderungen an die künftige Regierung veröffentlicht. Grob eingeteilt ist das Papier in vier große Themenbereiche: Baupolitik, Verbraucherschutzpolitik, Digitalisierung sowie Energie- und Klimapolitik.
Eine Kernforderung des VDIV Deutschland lautet, "endlich reine Online-Eigentümerversammlungen rechtlich zu ermöglichen", damit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zeitnah wieder energetische Sanierungsmaßnahmen für die Klimawende im Gebäudebereich beschließen können.
"Verwalter sind es, die in Eigentümerversammlungen als Multiplikatoren wirken, Sanierungen anschieben und den oft langwierigen Entscheidungsprozess moderieren. Daher ist es wichtig, dass Verwalter verstärkt in politische Lösungen eingebunden und spezifische finanzielle Anreize in bestehende Förderwege eingebaut werden", erklärte VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
VDIV-Positionspapier zur Bundestagswahl: 20 Forderungen im Überblick
Verbraucherschutzpolitik
Forderung 1: Während für Verwalter im Zuge der WEG-Reform eine Zertifizierungspflicht eingeführt wurde, gilt für die Mietverwalter bisher kein grundlegender Qualifikationsstandard. Das soll sich ändern.
Forderung 2: Zusätzlich fordert der VDIV eine spezifische, staatlich anerkannte Ausbildung zum "Kaufmann/Kauffrau für Wohnimmobilienverwaltung". Bestehende Berufsbildungsabschlüsse müssten modernisiert und den aktuellen Anforderungen angepasst werden.
Digitalisierung
Forderung 3: Für notwendige Sanierungsschritte (Klima- und Mobilitätswende im Gebäudebereich) sollen reine Online-Eigentümerversammlungen so schnell wie möglich rechtssicher werden.
Forderung 4: Die Beschlussfassung im Rahmen von Umlaufverfahren soll ohne Versammlung gültig sein, wenn die Mehrheit der Eigentümer die Zustimmung in Textform erklärt hat.
Baupolitik
Forderung 5: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen passgenau entwickeln.
Forderung 6: Erwerbsnebenkosten sollen gesenkt, Finanzierungs- und Förderwege für Wohneigentum ausgebaut werden.
Forderung 7: Keine weiteren mietpreisrechtlichen Eingriffe auf Bundesebene. Die bundesrechtlich geregelte Mietpreisbremse ist hinreichend geeignet und angemessen.
Forderung 8: Baugenehmigungsverfahren durch Implementierung digitaler Antragsverfahren im gesamten Bundesgebiet beschleunigen.
Forderung 9: Normungswesen auf den Prüfstand stellen, um das Bauen zu vereinfachen und Kosten zu sparen.
Energie- und Klimapolitik
Forderung 10: WEG sollen künftig unter die Stromeigenversorgung gemäß § 3 Nr. 19 EEG 2021 fallen.
Forderung 11: Der individuelle Sanierungsfahrplan für WEG (iSFP) soll weiterentwickelt und verpflichtend für alle Wohngebäude im Bestand eingeführt werden. Die Erstellung eines iSFP für Wohngebäude soll zu 100 Prozent gefördert werden.
Forderung 12: Energieeffizienzmaßnahmen, die den Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) genügen, sollen finanziell gefördert werden.
Forderung 13: Planungssicherheit für Investitionen in die Energieeffizienz im Wohngebäudebestand, indem Eigentümern Informationen zur mittel- bis langfristigen Ausrichtung der Kommunen transparent gemacht werden.
Forderung 14: Spezifische Anreizstrukturen für Immobilienverwaltungen in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integrieren.
Forderung 15: Digitale Wohngebäudeakten einschließlich einer dazugehörigen Beratung sowie der Umsetzung durch Wohnimmobilienverwalter fördern.
Forderung 16: Ausreichung von Krediten der KfW-Förderbank im Bereich der WEG wieder attraktiv machen.
Forderung 17: Bei der Umlage der CO2-Kosten berücksichtigen, ob ein Eigentümer bereits investiert hat – dann Mehrkosten voll auf die Mieter umlegen. Mittel aus der CO2-Steuer in weitere Förderanreize im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften stecken.
Elektromobilität
Forderung 18: Einbau von E-Ladesäulen in WEG durch separates Förderprogramm ermöglichen.
Forderung 19: Antragstellung und Zusage zur Förderung zum Einbau von E-Ladesäulen auch ohne vorzeigbaren Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ermöglichen.
Forderung 20: Die Fördervoraussetzung für WEG im Rahmen des KfW-Förderprogramms 440 beim Betrieb von Solaranlagen – 100 Prozent des Ladestroms aus erneuerbaren Energien zu beziehen – sollte entfallen.
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Neben ein paar sinnvollen Neuerungen, Forderung 4 - Umlaufverfahren mit Mehrheitsbeschluss - habe ich selten habe ich soviel Unsinn auf einer Seite gelesen. Beispiel gefällig?
Forderung 11 (individueller Sanierungsfahrplan): Die Wohnungsverwalter möchten zusätzliche Aufträge generieren und sich diese Tätigkeiten zu 100 % von der Allgemeinheit bezahlen lassen. Noch peinlicher finde ich persönlich die Unkenntnis hinsichtlich der Forderungen zu Klima und E-Auto. Klima ist eine statistische Größe und somit nicht vom Menschen zu beeinflussen. Die Reduzierung von Schadstoffausstoss hingegen schon!
Forderung 18-20: E-Mobilität: Wer die wissenschaftliche Diskussion um die Umweltbilanz von E-Autos aufmerksam verfolgt, hat sicher bereits gelesen, dass bei korrekter Berechnung der Schadstoffemissionen nur ein minimaler Vorteil im Betrieb von E-Autos zu erwarten ist. Der "CO2-Rucksack" bei der Herstellung, (Schnell-)Ladeverluste und die geringe Lebensdauer von E-Autos wurden dabei noch nicht berücksichtigt. Wird die (wissenschaftlich korrekte) Grenzbetrachtung bei der Berechnung der Emissionen angewandt, stoßen E-Autos im Betrieb sogar weit mehr CO2 im Vergleich zu Verbrennern aus. Somit gibt es keinen Grund dafür, auf eine einzige Technologie zu fokussieren. Technologieoffenheit ist das Zauberwort.
In Frankreich sieht die Rechnung anders aus, denn Kernkraft verursacht sehr geringe CO2-Emissionen, birgt dafür jedoch andere Risiken - insbesondere mit zunehmendem Alter der Anlagen.
PS: Ich lege die meisten Wege mit dem Fahrrad zurück und setze mich für den Umweltschutz ein. Umso schlimmer empfinde ich es, wenn man aus ideologischen Gründen weiter in die Sackgasse marschiert.