Ohne Sanierungspflicht: EU-Gebäuderichtlinie wird umgesetzt
Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll durch die neue EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) bis zum Jahr 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Dafür sollen die Häuser zur Energieeinsparung saniert werden. Dazu kommt: Bis 2040 sollen in Gebäuden keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden – dafür soll unter anderem die Solarenergie gefördert werden. Für Nichtwohngebäude sehen die Vorschriften vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen.
Nach dem Europäischen Parlament hat am 12. April der Ministerrat der EPBD-Novelle final zugestimmt. Damit kann die zuvor heftig umkämpfte Richtlinie nun in Kraft treten und muss von den EU-Staaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie Modernisierungen auslösen und so den Energiebedarf senken.
Eine Sanierungspflicht für einzelne Gebäude ist vom Tisch. Darauf hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der beteiligten Länder bereits im Dezember 2023 mit der EU-Kommission geeinigt. Daran hat der Rat nichts mehr geändert.
EU-Sanierungspflicht & Co.: Die ursprünglichen Pläne
EU-Parlament wollte strenge Sanierungspflicht
Das EU-Parlament hatte zuvor andere Pläne und stimmte am 14.3.2023 mit einer deutlichen Mehrheit für strengere Regeln bei der Reform der Gebäuderichtlinie (EPBD) – der Plan war, dass bis zum Jahr 2030 alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 mindestens die mittlere Energieeffizienzklasse "D" erreichen sollten. Ausnahmen waren vorgesehen.
Zum Vergleich: Bei den in Klasse "G" eingestuften Gebäuden handelt es um die 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude eines Landes, Klasse "A" wäre top.
Altbau / Neubau: Vorschläge des EU-Ministerrats
Damit wurden die ursprünglichen Ideen des EU-Rats deutlich nach oben korrigiert: Der hatte sich am 25.10.2022 in Bezug auf Neubauten darauf geeinigt (allgemeine Ausrichtung), dass 2028 zunächst nur öffentliche Gebäude und ab 2030 alle Gebäude klimaneutral sein sollen. Ausnahmen sollte es für historische Gebäude, Gebetshäuser oder Gebäude für Verteidigungszwecke geben.
Für den Bestand schlug der EU-Rat Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz auf Grundlage eines "nationalen Pfads" vor – mit zwei Kontrollpunkten: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands sollte bis 2033 mindestens dem Niveau der Energieeffizienzklasse "D" entsprechen – und bis 2040 soll ein nationaler Wert erreicht werden, "der sich aus einer schrittweisen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 entsprechend dem Umbau des Wohngebäudebestands" in einen Net-Zero-Gebäudebestand ergibt.
Eine Sanierungspflicht für Wohnhäuser bis zehn Einheiten sollte demnach nach einem Eigentümerwechsel innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf einsetzen.
EU-Kommission riet auch zur Sanierungspflicht
Die Europäische Kommission (EU-Kommission) legte ihre Vorschläge für eine neue Gebäuderichtlinie bereits am 15.12.2021 vor. Die Behörde riet ebenfalls zu einer Sanierungspflicht.
Bis spätestens 2030 soll kein Gebäude mehr der schlechtesten Effizienzklasse "G" angehören, heißt es in diesem Papier: 15 Prozent des Gebäudebestands mit der schlechtesten Energieeffizienz sollten bis zum Jahr 2027 von Klasse "G" auf mindestens Klasse "F" verbessert werden – bei Wohngebäuden entsprechend bis 2030. Bis 2033 sollte die Klasse "E" erreicht werden.
European Green Deal: Das "Fit for 55"-Paket
Die EPBD-Reform ist Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen.
Am 14.7.2021 veröffentlichte die EU-Kommission das "Fit for 55"-Programm mit zwölf konkreten Vorschlägen, wie sie die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken will. Das war der erste Schritt hin zum klimaneutralen Europa bis 2050 – und Teil der Umsetzung des Projekts European Green Deal. Acht Gesetze müssen verschärft, vier neue beschlossen werden. Als konkrete Maßnahmen wurden:
- das Emission Trading System (ETS), das den Gebäudesektor in ein separates europäisches Emissionshandelssystem einbezieht,
- die Renewable Energy Directive (RED), die einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung von Energien aus erneuerbaren Quellen vorgibt,
- die Energy Efficiency Directive (EED) mit der Energieeffizienz als Zielwert,
- die Effort Sharing Regulation (ESR), eine Richtlinie, die das Klimaziel 2030 anhand der Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten verteilt, und
- die Energiesteuerrichtlinie Energy Taxation Directive (ETD) genannt.
Mit dem Sustainable Europe Investment Plan als Teil des European Green Deal hatte die EU-Kommission bereits Anfang 2020 festgelegt, aus welchen Quellen der enorme Kapitalbedarf von rund einer Billion Euro für ein klimaneutrales Europa stammen soll.
EU-Gebäuderichtlinie: Wie geht es weiter?
Mit der Zustimmung des Rates vom 12.4.2024 stehen die konkreten Formulierungen fest und die Fristen zur Umsetzung der Sanierungsvorgaben von grundsätzlich zwei Jahren beginnt zu laufen. Neue Gebäude sollen ab 2030 von vornherein klimafreundlich konzipiert werden.
Beschlossen worden ist auch der Ausstieg aus Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Hier sollen die EU-Staaten einen Fahrplan bis zum Jahr 2040 implementieren. Mit der Förderung für Öl- und Gasheizungen soll spätestens 2025 Schluss sein. Zudem soll die Installation von Solaranlagen bis 2030 in neuen Wohngebäuden verpflichtend werden, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wie die Ziele konkret erreicht werden, legen die EU-Staaten zu großen Teilen selbst fest. Auch mögliche Sanktionen für Immobilieneigentümer, die diese Ziele nicht rechtzeitig erreichen, werden im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht bis voraussichtlich Mitte 2026 diskutiert.
FAQ zur EU-Gebäuderichtlinie EPBD (englisch)
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