Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz

Die Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz wird um fünf Jahre verlängert und gilt künftig in fünf statt vier Städten.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen. Damit wird die bereits bestehende Mietpreisbremse verlängert und die Gebietskulisse erweitert.

Auf Grundlage eines Gutachtens werden in der neuen Verordnung  wie bisher die Städte Landau in der Pfalz, Mainz, Speyer, Trier und - neu - Ludwigshafen am Rhein als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die neue Verordnung gilt vom 8.10.2020 bis einschließlich 7.10.2025.

Nach der Mietpreisbremse dürfen die Mieten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen grundsätzlich nur um höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.


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