Kappungsgrenze in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz senkt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen für weitere fünf Jahre und umfasst dabei mehr Kommunen als bisher. Eine Stadt fällt aus der Regelung heraus.

Das Land Rheinland-Pfalz nutzt für weitere fünf Jahre die Möglichkeit, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu reduzieren.

Derzeit gilt in vier Städten eine abgesenkte Kappungsgrenze. Die aktuelle Verordnung läuft Ende September 2024 aus. Die Landesregierung hat nun beschlossen, die Verordnung mit geänderter Gebietskulisse zu verlängern.

Gebietskulisse für Kappungsgrenze in Rheinland-Pfalz

Für weitere fünf Jahre bleibt die Kappungsgrenze in Mainz, Landau in der Pfalz sowie Speyer gesenkt. Ab Oktober kommen Ludwigshafen am Rhein und die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis hinzu.

Die Stadt Trier, in der die Kappungsgrenze bisher gesenkt war, wird von der neuen Verordnung nicht mehr erfasst.

Maximal 15 Prozent Mieterhöhung in drei Jahren

In den erfassten Städten und Gemeinden dürfen Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden. In den nicht von der Gebietskulisse umfassten Gemeinden gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 Prozent. Obergrenze für eine Mieterhöhung ist jeweils die ortsübliche Vergleichsmiete.

Mietpreisbremse gilt bis 2025

Neben der Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen hat Rheinland-Pfalz auch die Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverträge umgesetzt. Die Mietpreisbremse gilt bis Oktober 2025 in Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und Trier.


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