Digitaler Förderassistent von Warema hilft beim Sparen
Europäische Gebäude sind im Durchschnitt wenig energieeffizient, weshalb die Europäische Union die Renovierungsquote innerhalb der nächsten zehn Jahre verdoppeln möchte. Ziel der EU-Renovierungswelle ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bis 2030 um 18 Prozent zu senken. Dieses Ziel ließe sich bereits dadurch erreichen, wenn 75 Prozent aller eingebauten Fenster einen verstellbaren Sonnenschutz besäßen (Sonnergy Studie, 2015). Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereinfacht die bisherigen Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine energiewirksame Sanierung und Renovierung. Sonnenschutzexperte Warema unterstützt mit einem digitalen Förderassistenten bei der Antragstellung.
Förderfähige Sonnenschutzprodukte für Fenster und Glastüren
Das Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) fördert den Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzanlagen mit optimierter Tageslichtversorgung. Zu den Bedingungen gehören die außenliegende Position vor einem Fenster oder einer verglasten Tür, die individuelle Verstellbarkeit und der Motorantrieb. Darüber hinaus muss der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 erbracht werden. Warema-Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, sind Raffstoren beziehungsweise Außenjalousien, Rollläden, Fenster-Markisen sowie die Steuerungen, zudem sind unter bestimmten Rahmenbedingungen weitere Outdoor-Living-Produktlösungen förderfähig.
Einsparungen von 20 Prozent
BAFA und KfW fördern mit der BEG EM 20 Prozent der Investitionssumme für sommerlichen Wärmeschutz. Die Mindestinvestitionssumme, die auch verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel Sonnenschutz und Fenster kombinieren kann, beträgt 2.000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Wohneinheit. Darüber hinaus gilt für das jeweilige Gebäude: Es muss sich um ein Bestandsgebäude handeln, das mindestens fünf Jahre alt ist und sich in Deutschland befindet. Die Förderung erhalten können Pächter, Eigentümer und Mieter.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. In der Regel sieht der Weg so aus, dass die Endkunden mit ihrem Anliegen zum Fachhändler kommen, der sie hinsichtlich des passenden Sonnenschutzes berät und ein Angebot erstellt. Anschließend muss zwingend ein Energieberater eingebunden werden, der den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbringt. Danach kann der Kunde den Antrag stellen und entweder auf die Genehmigung warten oder den Fachhändler umgehend beauftragen. Dieser führt den Auftrag inklusive Montage aus, der Kunde bezahlt und der Energieberater reicht letztlich die Rechnung und einen Zahlungsnachweis beim BAFA ein, das die Fördermittel auszahlt.
Insgesamt werden für die Beantragung und Dokumentation des Renovierungsvorhabens eine technische Projektbeschreibung (TPB) durch einen Energieberater, der Herstellernachweis zum Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzvorrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung“, der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, vorhabenbezogene Rechnungen, Nachweise über geleistete Zahlungen sowie die Bestätigung vom Energieberater, dass das Vorhaben fachgerecht umgesetzt wurde, benötigt.
Digitaler Förderassistent erstellt die notwendigen Unterlagen
Warema hat den ersten digitalen Förderassistenten entwickelt, der zuerst alle notwendigen Daten abfragt, um die Förderfähigkeit des Projektes bestätigen zu können. In einem zweiten Schritt erstellt er alle notwendigen Unterlagen und erbringt den ansonsten sehr aufwendigen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2. Zudem honoriert Warema den Einbau seiner subventionierten Sonnenschutzlösungen mit einem Klima Cashback.
Wer jetzt die Förderfähigkeit einer energetischen Sanierung checken und Details zum Klima Cashback haben möchte, geht auf www.warema.de/foerderung.
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