Wohnungsbau: BImA gewährt mehr Rabatt auf Bundesgrundstücke

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) darf einen höheren Preisnachlass beim Verkauf entbehrlicher Grundstücke geben – 35.000 Euro für jede neu gebaute Sozialwohnung sind möglich. Der Haushaltsausschuss hat die entsprechende Änderung der Verbilligungsrichtlinie gebilligt.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 21.2.2024 der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vorgeschlagenen Änderung der Verbilligungsrichtlinie zugestimmt. Damit können Kommunen und ihre Wohnungsbaugesellschaften beim Kauf von Grundstücken, die für den Bund entbehrlich sind, höhere Vergünstigungen erwarten: Für jede neu geschaffene Sozialwohnung ist jetzt ein Abschlag von 35.000 Euro, statt wie bisher 10.000 Euro möglich.

Verbilligung für Erbbaurechte ab Haushaltsjahr 2024

Darüber hinaus darf die BImA ab dem Haushaltsjahr 2024 auch eine Verbilligung für Erbbaurechte auf Basis des neu ausgebrachten Haushaltsvermerks 60.6 für die in der Verbilligungsrichtlinie genannten förderungswürdigen öffentlichen Zwecke – unter anderem für den sozialen Wohnungsbau – gewähren. "Die Anreize für Kommunen, die von uns erworbenen Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau zu nutzen, werden dadurch noch einmal deutlich erhöht", meinte BImA-Vorstandsmitglied Paul Johannes Fietz.

Verbilligung für BImA-Grundstücke bis Ende 2029 verlängert

Mit dem Bundeshaushalt 2024 hat der Bundestag bereits die Verlängerung des aktuellen Haushaltsvermerks 60.3 zur verbilligten Veräußerung von entbehrlichen Liegenschaften der BImA um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2029 beschlossen. Zudem wurde das Budget dieser Verbilligungen um insgesamt 50 Millionen Euro auf 175 Millionen Euro erhöht. Die angepasste Verbilligungsrichtlinie gilt seit dem 1.1.2024.

Seit der Einführung der Verbilligung im Jahr 2015 wurden bis heute für insgesamt 635 Liegenschaften Abschläge von insgesamt knapp 264 Millionen Euro gewährt. Davon entfallen rund 156 Millionen Euro auf die Förderung des sozialen Wohnungsbaus – laut BImA waren das knapp 6.600 Sozialwohnungen.

Erstzugriff der Kommunen: Konversion im Fokus

Auf Initiative der BImA hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages am 21.3.2012 den Beschluss zur Erstzugriffsoption gefasst. Mit der Einräumung des Erstzugriffs für Kommunen und kommunale Unternehmen wollte die Bundesanstalt vor allem einen Anreiz zum Erwerb von Konversionsgrundstücke zum gutachtlich ermittelten Verkehrswert ohne Bieterverfahren anbieten.

Die erstzugriffsberechtigten Kommunen haben davon rege Gebrauch gemacht. Ein Beispiel dafür sind die im Jahr 2018 an die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Münster verkauften Konversionsflächen der ehemaligen Oxford- und York-Kaserne: Hier hat die BImA 16,2 Millionen Euro Preisnachlass gegeben. Gebaut wurden rund 3.100 Wohnungen, davon etwa 640 Sozialwohnungen.


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