Tausende Erzieherinnen und Lehrkräfte fehlen bundesweit. Die Folge: Längst nicht alle Kinder können im erforderlichen Umfang betreut werden. Kita-Beschäftigte warnen gar vor einem Zusammenbruch. Nach zwei Tagen Beratung von Bund und Ländern in Bremen gibt es viele Versprechungen - aber keine konkreten Zusagen.
Das Bundeskabinett hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht. Durch die Krankenhausreform soll statt der bisherigen Finanzierung über Fallpauschalen vor allem das Vorhalten von Leistungsangeboten vergütet werden. Die Reform soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Erstmals seit dem Jahr 2011 weisen die deutschen Gemeinden ein Finanzierungsdefizit auf. Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamts sind die kommunalen Ausgaben innerhalb eines Jahres um 12 Prozent auf rund 365 Milliarden Euro gestiegen.
Der doppische Jahresabschluss von Kommunen wird in Deutschland (derzeit) zu wenig beachtet. Das liegt nicht zuletzt an einem wenig adressatenfreundlichen Informationswesen. Eine Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen, ist eine systematische Jahresabschlussanalyse mit aussagekräftigen Kennzahlen im Rahmen eines übersichtlichen und anschaulichen Berichts- und Publizitätswesens.
Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Die für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehenen Kredite durften nicht dem Energie- und Klimafonds zugeführt werden. Was bedeutet das für die Haushalte des Bundes und der Länder?
In der vergangenen Heizperiode hat das Land Hessen seinen Energieverbrauch in den Dienstliegenschaften deutlich gesenkt. Die Einsparung von Energiekosten liegt bei mehr als zehn Millionen Euro.
Kommunen mit einem defizitären Haushalt sollen in Rheinland-Pfalz mehr Zeit bekommen, um ihre Einnahmen zu verbessern.
Für das laufende Jahr rechnen die kommunalen Spitzenverbände mit einem Defizit von 6,4 Milliarden Euro und für das kommende Jahr 2024 von fast 10 Milliarden Euro. Das geht aus der aktuellen Prognose des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes für die Kommunalfinanzen bis zum Jahr 2026 hervor.
Der Bund und die Bundesländer haben sich auf eine Reform der Finanzierung der Krankenhäuser verständigt. Statt der bisherigen Finanzierung über Fallpauschalen wird vor allem das Vorhalten von Leistungsangeboten vergütet. Die Reform soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die neue Finanzierung der Krankenhäuser soll im Januar 2024 in Kraft treten. Bei ihrer Konferenz in Friedrichshafen haben der Bund und die Länder allerdings noch keinen Durchbruch erzielt. Der Bundesgesundheitsminister spricht von „sechs verbleibenden großen Problemen“.
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Viele deutsche Krankenhäuser stehen vor finanziellen Herausforderungen. Der Deutsche Städtetag dringt auf eine schnelle finanzielle Unterstützung der kommunalen Krankenhäuser durch den Bund und die Länder.
Baden-Württemberg hat in den Jahren 2021 und 2022 mehr als 60 Millionen Euro für Berater und Gutachter ausgegeben. Die Ursache für den Anstieg um 10 Prozent gegenüber den Vorjahren ist laut Landesregierung die Corona-Pandemie.
Das Vergütungssystem für Krankenhäuser soll nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach reformiert werden. Danach sollen Kliniken in drei Versorgungsstufen eingeordnet und entsprechend vergütet werden. In drei Wochen will Lauterbach Vorschläge für die Reform vorlegen.
Die Kommunen in Deutschland haben im vergangenen Jahr trotz höherer Ausgaben einen Überschuss von 2,6 Milliarden Euro erzielt. Gestiegene Steuereinnahmen führten zur Erholung der kommunalen Finanzlage, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.
Am Donnerstag finden Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern über die geplante Krankenhausreform statt. Die Finanzierung der Krankenhäuser soll künftig weniger über Fallpauschalen geregelt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert insgesamt mehr finanzielle Mittel, der Marburger Bund die komplette Abschaffung der Fallpauschalen.
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Die Neuregelung der Umsatzsteuer beschäftigt die kommunale Ebene anhaltend. Durch die Kopplung der Besteuerung an die Körperschaftsteuer und das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art waren juristische Personen des öffentlichen Rechts bisher nur in wenigen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Dies hat sich durch die Neuregelung in § 2b UStG grundlegend geändert. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz hat es zunächst einen zeitlichen Aufschub bis zum 31.12.2022 geben. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 hat der Bund die nochmalige Verlängerung der Optionsfrist bis zum 31.12.2024 vorgeschlagen und der Bundesrat hat am 16.12.2022 der Änderung zugestimmt.
Nach Ansicht des Steuerzahlerbundes sollte über eine Abschaffung des Beamtenstatus in einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes nachgedacht werden. Insbesondere im Schul- und Lehrbetrieb sei der Beamtenstatus nicht notwendig.
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