Arbeitsagentur will Beschäftigung Schwerbehinderter stärker fördern
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Dafür sollen zusammen mit den Industrie-, Handels- und Handwerkskammern sowie dem Integrationsamt Arbeitgeber besser über die Beschäftigung Schwerbehinderter und die finanziellen Fördermöglichkeiten informiert werden.
Zuerst sollen die Betriebe angesprochen werden, die noch gar keine Schwerbehinderten beschäftigen, obwohl sie dazu eigentlich verpflichtet sind. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen zu fünf Prozent Schwerbehinderte beschäftigen. Wer das nicht macht, muss Strafe zahlen - bis zu 290 Euro pro Monat und unbesetztem Platz.
Viele Arbeitgeber hätten trotzdem Hemmungen, Schwerbehinderte einzustellen: Viele fürchteten, sie wegen des Kündigungsschutzes «nicht mehr los» zu werden, sagte der Chef der IHK für Mittelfranken, Markus Lötzsch. Diese Bedenken seien aber unbegründet. Zudem gebe es nach wie vor Berührungsängste und Vorurteile. Auch die Fördermöglichkeiten, etwa Zuschüsse für einen behindertengerechten Arbeitsplatz, seien den meisten Unternehmern nicht bekannt.
Wenn eine Firma einen schwerbehinderten Lehrling beschäftigen wolle, scheitere es oft an bürokratischen Hürden: Bevor er jemanden einstellen könne, müsse der Arbeitgeber eine 320 Stunden dauernde sonderpädagogische Zusatzausbildung machen. Um das zu vermeiden, soll die Kooperation mit den Berufsbildungswerken verbessert werden: Die Einrichtungen sollen die Betreuung übernehmen, die Betriebe die fachliche Ausbildung.
Der Regionaldirektion stehen mehr als 300 Millionen Euro zur Verfügung, um die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsmarkt zu fördern. Gut eine Million Menschen in Bayern ist schwerbehindert. Knapp 23 000 haben keinen Job, obwohl die Hälfte der arbeitslosen Schwerbehinderten eine Ausbildung oder ein Studium hat.
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