Koalition weiterhin uneins bei Gesetz zur Lohngerechtigkeit
Union und SPD ringen weiter um einen Kompromiss zu den Gesetzesplänen für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Bei einem Treffen der Koalitionsspitzen am Mittwoch in Berlin habe es noch keine Einigung gegeben, verlautete aus Koalitionskreisen. Die Gespräche seien schwierig, es solle jedoch weiter verhandelt werden.
Entgeltgleichheit: Koalition streitet um Details
Familienministerin Manuela Schwesig warb im Koalitionsausschuss für ihre Pläne. Sie hatte das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit" bereits vor sechs Monaten vorgelegt, seither streiten die Koalitionspartner über die Details. Im Kern geht es darum, die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern zu verkleinern.
Schwesigs Gesetzentwurf sieht ein Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten vor. Frauen sollen erfahren, was ihre männlichen Kollegen auf vergleichbaren Posten im Schnitt verdienen. Auf Wunsch soll mitgeteilt werden, was mindestens fünf Kollegen des jeweils anderen Geschlechts für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten - im Schnitt und anonymisiert. Wirtschaft und Union warnen vor zu viel Bürokratie als Folge des Auskunftsrechts.
Knackpunkt: Auskunftsrecht auch für kleine Betriebe?
Die Union will, dass das Auskunftsrecht nur für Betriebe ab 500 Beschäftigte gilt. Schwesig zufolge wären dann aber nur 20 Prozent der Arbeitnehmer betroffen. Die Ministerin fordert zudem, dass bei Stellenausschreibungen das vorgesehene Mindestentgelt angegeben wird. Die Transparenz solle Frauen helfen, bei Gehaltsgesprächen besser zu verhandeln.
Bereits im Vorfeld des Treffens warf Unionsfraktionschef Volker Kauder dem Familienministerium vor, in seinem Entwurf weit über den Koalitionsvertrag hinausgegangen zu sein. "Das machen wir nicht mit." Dass die SPD der Union nun Blockade und Verhinderung vorhalte, sei daher "absoluter Unsinn". Die Ministerin wiederum wies die Vorwürfe zurück. Sie lenkten davon ab, dass einige sich bei diesem Gesetz nicht bewegen wollten. Wenn Lohnungerechtigkeit beseitigt werden solle, "dann müssen wir ein Gesetz für alle Frauen machen und nicht 80 Prozent der Frauen ausschließen". Schwesig forderte: "Da müssen wir zueinander finden."
Bringt Entgeltgleichheitsgesetz mehr Bürokratie?
Auch den mehrfach geäußerten Vorwurf, die Pläne für mehr Lohngleichheit bei Männern und Frauen führten zu mehr Bürokratie in Unternehmen, wies die Frauenministerin zurück. "Was ist denn daran bürokratisch, dass ich einer Frau Auskunft gebe, warum sie so eingestuft ist und wie das Durchschnittsgehalt der männlichen Kollegen ist, und wenn es Unterschiede gibt, warum sie so sind?", sagte Schwesig im Deutschlandfunk. "Das ist nicht viel Aufwand."
Dass jedoch Unternehmen durchaus Grund zur Sorge haben können, beschreibt Alexander Zumkeller, Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU), in seiner Kolumne auf diesem Portal. Die vorgeschriebenen Prüfverfahren, die Bildung von Vergleichsgruppen sowie die im Entwurf vorgeschriebene Mitteilung von Kriterien und Verfahren für die Entgeltfestlegung, in alledem sieht Zumkeller sehr wohl Potenzial für Mehraufwand.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen 2015 im Schnitt (bezogen auf das Stundenentgelt) 21 Prozent weniger als Männer. Im Osten lag die Differenz bei 8 Prozent, im Westen bei 23 Prozent.
Weitere News zu diesem Thema:
Kolumne: Der Entwurf zur Entgeltgleichheit - keine leichte Kost
Familienministerin treibt Gesetz für Lohngerechtigkeit voran
Familienministerin Schwesig will Lohngerechtigkeit und Mutterschutz angehen
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
8.902
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
8.6662
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
6.957
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6.7552
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
4.518
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
4.416
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.851
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
3.55916
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.3061
-
Auswirkungen der Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung
3.301
-
Ein arbeitsrechtlicher Rückblick auf die Ampelkoalition
21.11.2024
-
Umgang mit Geschlechts- und Namensänderungen am Arbeitsplatz
20.11.20243
-
Inflationsausgleichsprämie während Passivphase der Altersteilzeit
18.11.2024
-
Umsetzung der EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz
15.11.2024
-
Grundsätzliches zum Bereitschaftsdienst
14.11.2024
-
Schriftform im Arbeitsrecht: Klassische Fehler und deren Konsequenzen
13.11.2024
-
Aushangpflichtige Gesetze für Arbeitgeber 2025
12.11.2024
-
Altersfreizeit auch für Teilzeitbeschäftigte
11.11.2024
-
DSGVO-Schadensersatzanspruch wegen heimlicher Mitarbeiterüberwachung
07.11.2024
-
Vorsicht bei Weihnachtsgeschenken von Geschäftspartnern
06.11.2024