Arbeitszeitgesetz: Echte Flexibilität statt starrer Dogmatik


Kolumne: Echte Flexibilität im Arbeitszeitgesetz

Hitzige Ausdrucksweisen, sommerliche Ideen und lauwarme Lippenbekenntnisse: Die derzeitige Wetterlage verleitet so manchen Politiker und Experten zu Ratschlägen, etwa zum Thema Arbeitszeit. Unseren Kolumnisten Alexander R. Zumkeller überzeugen diese nicht, denn für die nötige Flexibilität erhalten Unternehmen keine Unterstützung.

Ja, der Sommer ist heiß. Der Sommer ist heiß, und ja, er macht auch mir zu schaffen. Ich gebe das zu. Und ja, Autofahren (weil mit Klimaanlage) sowie eine Flasche Wein holen (weil im kühlen Keller) ist eine Entlastung. Dennoch: Ist der Sommer, ist die Hitze, wirklich Entschuldigung für alles?

Arbeitsminister Heil: Führte die Hitze zur verbalen Entgleisung?

"Angestellte Lehrer im Sommer zu entlassen ist eine Riesensauerei" liest man zum Beispiel in einigen Medien als Zitat von Hubertus Heil – also des Ministers für Arbeit und Soziales. Gehen wir zunächst auf das Sprachliche ein: Ist es die Hitze, mit der diese verbale Entgleisung zu entschuldigen sein könnte? Oder mag er in die Fußstapfen seiner Vorgängerin treten (Wir erinnern uns an den Ausspruch von Andrea Nahles: "Ab Morgen gibt es in die Fresse")? Ich wünsche mir sehr, dass es die Hitze ist.

Oder bin ich zu konservativ, wenn ich von einem Minister (der, nota bene, Politikwissenschaftler ist) eine etwas gewähltere Ausdrucksweise verlange? Nein. Die Praxis des Ein- und Ausstellens von Lehrkräften über die Sommermonate möchte ich sachlich hier nicht kommentieren (Offenbar lässt die von Herrn Heil zu verantwortende arbeitsrechtliche Lage ein solches Vorgehen ja zu!), aber: Was in der Baubranche billig ist (Winter-Kurzarbeitergeld), soll in der Bildungsbranche nicht recht sein?

Alle wünschen sich mehr Flexibilität

Kommen wir zu weiteren sommerlichen Auswüchsen: "Unternehmen müssen bei Hitze flexibel sein", sagte der Arbeitsminister dieser Tage auch. Ja, für diese Erkenntnis bedarf es eines Studiums. Sagen wir es einmal so: Ich habe viel als Schüler und Werkstudent gejobbt: in Fabrikhallen, in Büros, auf Messen. Da sind acht Stunden (damals war dies Standard, heute sprechen wir eher über sieben) eine echte Herausforderung – in der Kautschukindustrie (zum Beispiel dort, wo Reifen "gebacken", also vulkanisiert werden) mehr als im Büro; am Band (ohne großen Luftzug) mehr als in einer Messehalle (in der sich die Luft aber auch dramatisch erhitzen kann). 

Ich weiß, wovon Herr Heil spricht. Und ich weiß, dass Unternehmer flexibel sind und sein wollen. Und dass Betriebsräte das auch sind, erlebe ich täglich.

Flexibilität: Das Arbeitszeitgesetz als Spielverderber

Dass aber das, was Herr Heil zu verantworten hat, das alles nur in geringem Umfang erlaubt, wird leider verschwiegen. Ich spreche vom Arbeitszeitgesetz. Ja, wieder einmal die gleiche Kerbe. Aber das Arbeitszeitgesetz enthält nun mal die starre elf Stunden Ruhezeit, die eine lange "Siesta" über den Mittag unmöglich macht. Bei dieser Witterung wäre es sinnvoll, von 5 Uhr bis vielleicht 11 Uhr und dann nochmal von 20 Uhr bis 23 Uhr zu arbeiten.

Was es unmöglich macht? Nicht die Mitarbeiter, die die Zeit gerne mit ihren Kindern im Schwimmbad verbrächten; nicht die Betriebsräte, die das als Arbeitserleichterung sähen. Nicht die Unternehmen, die, sofern arbeitstechnisch möglich, dies akzeptierten würden. Nein, es ist das von Herrn Heil so geschützte Arbeitszeitgesetz. Also: nur Lippenbekenntnisse. Einerseits fordert er Flexibilität von anderen und hat es andererseits zu verantworten, dass genau diese Forderung nicht erfüllt werden darf!

Recht auf Siesta und Gutwettergeld praktisch nicht umsetzbar

Ein weiterer Hitze-Hit: Der "Wirtschaftsökonom" Rudolf Hickel fordert im Deutschlandfunk, "das Arbeitsrecht neu zu denken". Er schlägt damit in die Kerbe des DGB. Ein "Recht auf Siesta", ein "Gutwettergeld" und ähnliches wird da gefordert. Nein, das sind per se keineswegs schlechte Ideen – nur: phantasielos und alleine dem Gedanken entspringend, die Gesellschaft (nota bene: der Steuerzahler) oder der Unternehmer habe alles zu verantworten.

Praktisch ist das schlicht nicht umsetzbar und da liegt der Fehler: Etwaige Ausgleichszahlungen für "Hitzegeld" müssen erwirtschaftet werden. Dazu bräuchte man zum Beispiel mehr Flexibilität in der – ja, schon wieder – Arbeitszeit.

Ist echte Flexibilität auch wirklich gewollt?

Aus vielen persönlichen Erfahrungen kann ich den von Hickel theoretisch entwickelten Gedanken nachvollziehen. Aber die praktische Umsetzung verlangt dann Flexibilität bei allen: Arbeitszeitgesetz (elf Stunden Ruhepause), Sozialgesetzbuch (viel zu komplizierte Regelung bei der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten), tarifliche Regelungen (Samstagsarbeit in der Industrie darf kein Tabu sein). Auch hier wieder: Lippenbekenntnisse. Echte Flexibilität ist gar nicht gewollt.

Dass Hickel die Klimatisierung der Fabriken mit Solarenergie "umweltfreundlich" gestaltet wissen will, ist ehrbar. Verschwiegen wird aber, dass es nicht eine einzige Studie über die Folgen der massenweise Entziehung von Energie durch alternative Energiegewinnung gibt (abgesehen davon, dass Kühe das "flapp-flapp" von Windrädern nicht dauerhaft aushalten).

Gesundheit der Arbeitnehmer als oberstes Gut

Was brauchen wir also? Den besonnenen Umgang mit Arbeit in solchen Zeiten der Hitze. Das wertvollste Gut, das wir in Deutschland nun einmal haben, sind unsere qualifizierten Beschäftigten. Dass diese gesund bleiben, das ist Prämisse Nummer eins. Hindernisse gibt es auf diesem Weg, soweit nach wie vor sinnvoll und wirtschaftlich gearbeitet werden soll, genug. Und dabei meine ich nicht die Unternehmer, nicht die Beschäftigten und nicht die Betriebsräte. Ich meine vielmehr die Dogmatik, an einem überholten Arbeitszeitgesetz festzuhalten. Diese lässt uns in der Praxis – wieder einmal – scheitern.

Wenn die Hitze vorbei ist, denken wir vielleicht alle etwas klarer – und erkennen besser, wo das eigentliche Problem liegt. Hoffen wir‘s.


Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller, Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU), blickt in seiner Kolumne aus der Unternehmenspraxis auf arbeitsrechtliche Themen und Trends.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitszeitgesetz, Arbeitsrecht