Programmierer in Heimarbeit unterliegt Sozialversicherungspflicht
Der Arbeitsgerichtsprozess drehte sich um einen Programmierer und Bauingenieur, der stundenweise als freier Mitarbeiter von Zuhause aus für ein Baustatik-Softwarehaus arbeitete. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte bereits 2016 in einem viel beachteten Urteil (BAG, 14.06.2016, Az: 9 AZR 305/15) fest, dass zwischen den Parteien zwar kein Arbeitsverhältnis, aber ein Heimarbeitsverhältnis bestand. Für den Mitarbeiter, der für die Pflege und Weiterentwicklung der von der Firma vertriebenen Software zuständig war, seien daher die Bestimmungen des Heimarbeitgesetzes (HAG) anzuwenden.
Arbeitgeber klagt vor dem Sozialgericht
Die Abgrenzung, wer als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Heimarbeiter tätig wird, ist nicht immer einfach. Doch wenn der Arbeitgeber dies falsch einordnet, können hohe Nachzahlungsansprüche der Sozialversicherungsträger drohen. Der Programmierer hatte bereits 2013 bei der Deutschen Rentenversicherung die Feststellung beantragt, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliege. Nachdem diese feststellte, dass der Mitarbeiter abhängig beschäftigt war und der Sozialversicherungspflicht unterlag, klagte der Arbeitgeber vor dem Sozialgericht.
Sozialversicherungspflicht für Heimarbeiter mit qualifizierter Tätigkeit?
Das zuständige Sozialgericht urteilte in erster Instanz überraschenderweise, dass die Tatsache, dass der Programmierer als Heimarbeiter tätig gewesen sei, dennoch keine Sozialversicherungspflicht begründe. Hiergegen legte der Programmierer Berufung ein.
Das Landessozialgericht (LSG) Darmstadt hat in seinem aktuellen Urteil der Berufung stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts war der Programmierer als Heimarbeiter sozialversicherungspflichtig.
In der Begründung wies das Gericht darauf hin, dass Heimarbeiter Personen seien, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften erwerbsmäßig arbeiteten. Als solche seien sie gemäß der sozialgesetzlichen Regelung Beschäftigte und als solche auch sozialversicherungspflichtig. Dies gelte auch für Tätigkeiten, die eine höherwertige Qualifikation erforderten.
LSG Darmstadt: Programmierer unterliegt der Sozialversicherungspflicht
Nach Auffassung des LSG war der Programmierer unter diesen Voraussetzungen als sozialversicherungspflichtiger Heimarbeiter zu werten. Er habe 21 Jahre für die gleiche Firma gearbeitet und dieser das alleinige Nutzungs- und Vertriebsrecht für die von ihm entwickelten Programme eingeräumt. Für den allgemeinen Absatzmarkt sei er hingegen nicht tätig gewesen.
Für die Richter war es dagegen unerheblich, dass der Programmierer seinen eigenen PC nutzte. Angesichts der Dauer des Vertragsverhältnisses sei dies nicht relevant, so das Gericht. Zudem habe die Firma Fortbildungskosten übernommen und die für die Fortbildung aufgewandte Zeit vergütet.
Das LSG Darmstadt hat die Revision nicht zugelassen.
Hinweis: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.06.2020, Az: L 8 BA 36/19
Das könnte Sie auch interessieren:
Der Heimarbeiter – Chancen und Risiken einer vernachlässigten Beschäftigungsform
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
8.6211
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
7.085
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
6.679
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
6.640
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
6.31142
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
5.152
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
4.529
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
3.805
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
3.636
-
Neuerungen bei privat Krankenversicherten ab 2026
3.126
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
19.12.2025
-
Fristende für Initialabruf beim DaBPV
18.12.2025
-
Änderungen bei Höchst-, Frei- und Pauschbeträgen zum Jahreswechsel
17.12.2025
-
Minijob: Umlage U2 im Jahr 2026
16.12.2025
-
Entgeltfortzahlung im Minijob: Umlage U1 ab 2026
16.12.2025
-
Verfahrensänderung bei Entsendungen in Abkommensstaaten
15.12.2025
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
11.12.2025
-
Pauschalen für Auslandsreisekosten ab 2026
10.12.2025
-
Wann eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist
10.12.20258
-
Sozialversicherung: die Beitragssätze für 2026
09.12.2025