Keine Anti-Stress-Verordnung in dieser Legislaturperiode?
Zuletzt haben Mitglieder der SPD ein Anti-Stress-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode gefordert. Dass ein solches Vorhaben zeitnah umgesetzt wird, hat die Bundesregierung nun ausgeschlossen und antwortete auf Anfrage der Linksfraktion klar: "Für eine eigenständige Verordnung liegen derzeit noch keine hinreichend konkreten Gestaltungsanforderungen vor."
Diese seien jedoch Voraussetzung dafür, in einer Verordnung geeignete Handlungsanweisungen für Arbeitgeber zu definieren sowie "für rechtsicheres Handeln des Arbeitgebers und für die Durchsetzung durch die zuständigen Arbeitsschutzaufsichtsbehörden."
Gesicherte Datengrundlage fehlt
Die Regierung bekräftigte allerdings: Wie der Faktor "Arbeit" bei psychischen Belastungen wirkt - etwa durch das Bedürfnis der ständigen Erreichbarkeit - und wie Betriebe dabei präventiv beeinflussen können, dazu gingen die wissenschaftlichen Meinungen weit auseinander. Zudem sei unklar, ob nach dem aktuellen Forschungsstand mögliche Gefährdungen in ihrer Komplexität klar definiert und erfasst werden können.
Studie für Empfehlungen bis 2016
Für mehr Durchblick soll das Forschungsprojekt "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – wissenschaftliche Standortbestimmung" sorgen, dass zurzeit die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchführt. In den drei Jahren von 2014 bis 2016 werden dabei in drei Phasen vorhandenes Wissen zu dem Themenfeld systematisch aufbereitet, mit Wissenschaftlern diskutiert sowie mögliche Handlungsempfehlungen aus dem gesicherten Wissensstand abgeleitet. Erst danach, so der Plan der Bundesregierung, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüfen, ob hinreichend konkrete Gestaltungsanforderungen formuliert und in einer Arbeitsschutzverordnung geregelt werden können.
Daher bleiben also Zweifel, ob die entsprechende Verordnung noch vor dem Wahlkampf am Ende der Legislaturperiode im Jahr 2017 umgesetzt wird.
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