Mitbestimmungsgesetz wird 50 – und immer öfter ausgehebelt
Der Trend zur Mitbestimmungsvermeidung hält in Deutschland an: Nur noch 667 Unternehmen hatten 2024 paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat, im Jahr 2002 waren es noch 100 Unternehmen mehr gewesen.
Für die Mitbestimmung ist die SE zu einem Problem geworden
Für das Arbeitnehmerrecht auf Mitbestimmung ist vor allem die Societas Europaea (SE) in Deutschland zu einem großen Problem geworden, wie eine Analyse des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) mit der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Nur in jeder sechsten aktiven deutschen SE, die mehr als 2.000 Beschäftigte im Inland hat, gibt es paritätische Mitbestimmung. Wären diese Unternehmen etwa Aktiengesellschaften nach deutschem Recht (AG), könnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz zahlenmäßig paritätisch mitentscheiden.
Mitbestimmung: Unterschiede zwischen AG und SE
Das Problem: Bei einer deutschen AG oder GmbH garantieren die Mitbestimmungsgesetze ab 501 bzw. 2.001 inländischen Beschäftigten den Arbeitnehmenden ein Drittel bzw. die Hälfte der Sitze im Aufsichtsrat. Hingegen gelten bei der SE zwei Grundsätze: "Mitbestimmung ist Verhandlungssache" und "Der zum Zeitpunkt der SE-Gründung festgeschriebene Mitbestimmungsstatus bleibt für immer".
Wachsende Unternehmen, die Arbeitnehmerbeteiligung verhindern wollen, firmieren deshalb häufig dann in eine SE um, wenn sie sich den einschlägigen "Schwellenwerten" bei den Beschäftigtenzahlen nähern. Geschieht das beispielsweise bei bis zu 500 Beschäftigten im Unternehmen, in denen auch mit deutscher Rechtsform noch keinerlei Anspruch auf Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat besteht, kann dieser Zustand dauerhaft festgeschrieben werden – egal wie groß das Unternehmen nachträglich noch wird.
Gezieltes "Einfrieren" des Mitbestimmungsstatus
Fachleute bezeichnen dieses Vorgehen auch als "Einfrieren". Dementsprechend sind paritätisch mitbestimmte SE ganz überwiegend große Unternehmen, die schon vor der Umwandlung in eine SE paritätisch mitbestimmt waren oder Tochtergesellschaften sehr großer paritätisch mitbestimmter Unternehmen. Einige EU-Staaten beugen dem "Einfrieren" bereits gesetzlich vor.
Etliche der Unternehmen sind ganz überwiegend im Inland aktiv, obwohl die SE eigentlich dazu dienen sollte, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen die Arbeit zu erleichtern.
Familienunternehmen halten wenig von paritätischer Mitbestimmung
Prominente Beispiele fehlender Mitbestimmung sind der Autohersteller Tesla, der Impfstoffhersteller Biontech, der Personaldienstleister Kötter, Flaschenpost, das Technologieunternehmen Freudenberg, der Baugerätehersteller Wacker Neuson sowie mit dem Wohnungsunternehmen Vonovia und dem Versandhändler Zalando sogar zwei Dax-40-Konzerne. Und das, obwohl ein Drittel dieser Unternehmen nahezu ausschließlich im Inland Beschäftigte hat. Zwei Drittel dieser "Inlands-SE" befinden sich wiederum in Familienbesitz, wie Sixt, Deichmann oder der Krankenhauskonzern Schön Klinik.
Studien belegen: Mitbestimmte Unternehmen sind ökonomisch erfolgreicher
Dabei schneiden mitbestimmte Unternehmen bei wichtigen ökonomischen Kennzahlen oft besser ab. Vor allem bei der Innovationsfähigkeit und den Investitionen, aber auch bei der Produktivität und der Rentabilität. Das hat eine neue Meta-Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung herausgefunden. Viele neuere wissenschaftliche Untersuchungen stellen in mitbestimmten Unternehmen positive wirtschaftliche Effekte fest. Mitbestimmung ist damit nach der I.M.U.-Analyse ein positiver Standortfaktor für Deutschland.
Meta-Analyse: Fast 400 Studien untersucht
Insgesamt wurden in der Meta-Studie 384 wissenschaftliche Publikationen untersucht, die sich mit der Unternehmensmitbestimmung befassen. Einige der Studien diskutieren die Vor- und Nachteile der Mitbestimmung im Aufsichtsrat allgemein. Andere beschäftigen sich mit der Frage, welchen Einfluss sie auf Aspekte der Unternehmenssteuerung hat, beispielsweise auf die Vorstandsvergütung, die Arbeit des Aufsichtsrats als Gremium selbst oder ihre Rolle für die Nachhaltigkeit von Unternehmen. Wieder andere befassen sich mit fachspezifisch gesellschaftsrechtlichen Fragen oder der Rolle von Mitbestimmung für die Demokratie.
Mehrheit der Studien sieht positive Effekte
Besonders aufschlussreich sind quantitative Studien, die eigene Datensätze und statistische Verfahren nutzen, um die Effekte auf bestimmte ökonomische Variablen, wie beispielsweise Profitabilität oder Investitionen, zu berechnen. 33 Prozent der quantitativen Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Unternehmensmitbestimmung positive Effekte hat. 14 Prozent der Studien beobachten sowohl positive als auch negative Effekte und 19 Prozent negative Effekte. Weitere 33 Prozent kommen zum Ergebnis, dass die Mitbestimmung weder positive noch negative Effekte hat.
An den Kapitalmärkten wird Mitbestimmung negativ gesehen
Mitbestimmung wirkt sich überall dort besonders positiv aus, wo es um die Zukunft von Unternehmen geht. Bei Innovationen – gemessen anhand der Zahl der Patente – sowie bei Investitionen werden fast ausschließlich positive Auswirkungen festgestellt. Aber auch bei der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen, gemessen an Produktivität, Rentabilität oder Profitabilität, sieht die Forschung überwiegend positive Effekte.
Bei der Kapitalmarktbewertung hingegen werden in der Mehrheit der Studien negative Wirkungen festgestellt. Obwohl mitbestimmte Unternehmen eine stabilere Dividendenpolitik betreiben als nicht mitbestimmte Unternehmen, kommt die Mitbestimmung an der Börse und bei den Anlegern nicht gut an.
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