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19.03.2015
Bundesarbeitsgericht
Alkoholabhängige Arbeitnehmer sind krank und an dieser Krankheit trifft sie auch kein Verschulden. Auch nicht dann, wenn sie bereits mehrfach versucht haben, von der Sucht loszukommen. Damit haben sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. So urteilte nun das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall.
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