Korrekturmöglichkeiten des Finanzamts für elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten
Vom Arbeitgeber fehlerhaft übermittelte Lohnsteuerdaten
Der Kläger bezog als Pensionär im Streitjahr ausschließlich sogenannte Versorgungsbezüge. Bei den vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelten Lohnsteuerdaten fehlte jedoch teilweise die Kenntlichmachung der Versorgungsbezüge. Übermittelt wurde:
- Bruttoarbeitslohn in Höhe von insgesamt 38.961 Euro,
- Versorgungsbezüge aber nur in Höhe von 29.221 Euro.
Fehlerhafte Steuerfestsetzung
Das Finanzamt ging deshalb davon aus, dass der Beschäftigte auch laufenden Arbeitslohn bezogen hat. Im Einkommensteuerbescheid berücksichtigte es deshalb einen Freibetrag für Versorgungsbezüge, aber auch (fälschlicherweise) den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro und den sogenannten Altersentlastungsbetrag. Nachdem der Arbeitgeber die übermittelten Daten korrigiert hatte, änderte das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid und ließ nun den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den Altersentlastungsbetrag unberücksichtigt. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem Finanzgericht Hamburg (Urteil v. 4. Oktober 2018, 3 K 69/18) hatte Erfolg.
Steuerbescheid kann nicht mehr geändert werden
Das Finanzgericht hat eine Änderungsmöglichkeit für den Steuerbescheid verneint. Insoweit hat sich das Finanzgericht dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Januar 2018 (VI R 41/16, BStBl 2018 II S. 378) angeschlossen. Auch der Bundesfinanzhof hatte eine Änderung insbesondere dann verweigert, wenn das Finanzamt bei einer Papiererklärung den elektronisch übermittelten und der Steuererklärung beigestellten Arbeitslohn nicht mit dem vom Steuerpflichtigen in der Einkommensteuererklärung erklärten Arbeitslohn abgeglichen hat.
Achtung: Neue Rechtslage zur Änderungsmöglichkeit von Steuerbescheiden
Die Rechtslage hat sich gegenüber den Urteilsfällen geändert. Hinzuweisen ist auf die seit 1. Januar 2017 geltende Neuregelung (§ 175b Abgabenordnung). Danach ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Dazu gehören auch vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerdaten.
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
7.7111
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
7.474
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
6.050
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
5.946
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
5.380
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
5.272
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
5.210
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.16540
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
4.5356
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.30211
-
Steuerbefreiung von Jobtickets und dem Deutschland-Ticket
13.11.2024
-
Das Wichtigste zu Minijobs in der Elternzeit
11.11.20241
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen 2024
07.11.20242
-
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2025
04.11.2024
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
30.10.2024
-
Aktuelle Neuerungen für Grenzgänger in die Schweiz
25.10.2024
-
Sozialversicherungsbeiträge aus Weihnachtsgeld berechnen
23.10.2024
-
Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?
23.10.2024
-
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
23.10.2024
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
21.10.2024