RV-BEA geht 2016 an den Start
Mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz ist ein weiteres manuelles Verfahren digitalisiert worden. Beantragt der Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente, sind Angaben zum Arbeitsentgelt erforderlich. Diese Angaben müssen im heutigen Verfahren in unterschiedlichste Vordrucke eingetragen werden. Dieser Aufwand soll durch das neue "RV-BEA-Verfahren" minimiert werden. Bescheinigungen Elektronisch Annehmen – dies steckt hinter der Abkürzung BEA. Die Angaben aus dem Abrechnungsprogramm sollen direkt an die Rentenversicherung gemeldet werden können. Den Impuls gibt der Rentenversicherungsträger durch eine maschinelle Anforderung.
RV-BEA-Konzeptionsphase gestartet
Der Startschuss für die konzeptionelle Umsetzung von RV-BEA ist nun gefallen, denn die gesetzliche Grundlage tritt zum 1.1.2016 in Kraft. Bei der Umsetzung müssen auch Ideen auf den Tisch, wie Arbeitgeber für dieses neue Verfahren begeistert werden können. Sonst bleibt zu befürchten, dass wie im BEA-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) hohe Investitionen einer geringen Nutzung gegenüberstehen.
BA-BEA-Verfahren als Vorlage
Das BEA-Verfahren der BA ist seit 2014 im Einsatz und ermöglicht es, die für die Berechnung der Leistung (z. B. Arbeitslosengeld) notwendigen Entgelte nicht mit einem Vordruck gegenüber der BA zu bescheinigen, sondern direkt aus dem Abrechnungsprogramm zu melden.
Beide Verfahren haben primär ein Ziel: die Arbeitgeber von Bürokratie zu entlasten.
Umso erschreckender die bisherige Bilanz. Der Nutzungsgrad im laufenden BEA-Verfahren liegt bei noch nicht einmal 5 %. Das bedeutet, in über 95 % aller Fälle greifen Arbeitgeber lieber zum bestehenden Vordruck.
Ursachenforschung zur Nutzung des BA-BEA-Verfahrens
Das Statistische Bundesamt wurde beauftragt herauszufinden, warum Arbeitgeber sich so verhalten. Im Ergebnis hatte jeder dritte befragte Arbeitgeber zu wenige Bescheinigungen, um sich mit BEA auseinanderzusetzen. Viele Befragte hatten entweder zu wenig Infos über das BEA-Verfahren, keine Zeit zum Einarbeiten oder aufgrund der schlechten Erfahrungen mit ELENA schlichtweg keine Lust mehr auf neue technische Highlights.
Bewertung der Effizienz von BEA
Lohnt es sich dann überhaupt für Arbeitgeber, so die selbstkritische Frage? Nach den Angaben derjenigen Arbeitgeber, die sich für das BEA-Verfahren entschieden haben, ergaben sich in der Summe knapp 10 Minuten Zeitersparnis pro Fall. Da summiert sich im Jahr ein gewisses Einsparpotential, so auch die Resonanz der befragten Arbeitgeber, die das Verfahren der BA im Einsatz haben. Neben der Zeitersparnis waren Arbeitserleichterung und die schnellere Übermittlung an die Arbeitsagentur die Hauptmotive für die Nutzung.
Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers im RV-BEA-Verfahren
Wie im BA-BEA-Verfahren kann der Arbeitnehmer bei RV-BEA der maschinellen Übermittlung widersprechen.
Bevor also auf den Knopf gedrückt wird, muss der Mitarbeiter in „allgemeiner Form schriftlich auf das Widerspruchsrecht“ hingewiesen werden, so der Gesetzeswortlaut.
Diese zusätzliche Hürde hält sicher viele Arbeitgeber davon ab, vom bestehenden Vordruck „wegzukommen“.
Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
Meldedaten zur Unfallversicherung: Das bringt die UV-Jahresmeldung ab 2016
Mehr Arbeit durch neue Meldepflicht in der SV bei Arbeitsplatzwechsel?
Meldepflicht in der Sozialversicherung: SV-Informationsportal hilft Arbeitgebern
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
15.5351
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
10.516
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
9.816
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
8.698
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
8.137
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
7.234
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2025
6.229
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen im Dezember 2024 und Januar 2025
5.7512
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.69140
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
5.661
-
Doppelte Bezugsdauer bei Kurzarbeitergeld beschlossen
20.12.2024
-
Wachstumschancengesetz enthält auch Änderungen für 2025
19.12.2024
-
Künstlersozialabgabe: neue Bagatellgrenze beachten
19.12.2024
-
Steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
18.12.2024
-
Änderungen bei Höchst-, Frei- und Pauschbeträgen zum Jahreswechsel
17.12.2024
-
Pauschalen für Auslandsreisekosten ab 2025
16.12.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen und Personenschutz
13.12.2024
-
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: erweitertes Verfahren ab 2025
12.12.20244
-
Komplexe Herausforderungen in der Lohnbuchhaltung
12.12.2024
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2025 und mehr
11.12.2024