Top-Management-Vergütung zu Unrecht in der Kritik
Die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben für die Top-Management-Vergütung, insbesondere für die Begrenzung der Vergütungshöhen, stehen seit der Wirtschaftskrise in der Kritik. Mehr als zwei Drittel der Deutschen interpretieren überzogene Bonuszahlungen als grundlegendes Problem des Systems (69 Prozent), der Anteil der Bevölkerung, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Management-Vergütung als nicht geeignet erklärt, ist gegenüber 2011 um sechs Prozentpunkte auf 64 Prozent gestiegen. Das zeigt eine Studie der Unternehmensberatung Hostettler, Kramarsch & Partner (hkp) zur öffentlichen Wahrnehmung von Management-Vergütung in Deutschland.
Kein Vertrauen in die Bonusregelungen
Grund für das schlechte Ansehen der Vorstandsvergütung sind allerdings nicht Vorbehalte gegenüber einer leistungsorientierten Vergütung im Allgemeinen: Nach der Umfrage befürwortet eine klare Mehrheit der Studienteilnehmer die variable, leistungsabhängige Vergütung: 82 Prozent schreiben ihr eine hohe motivierende Wirkung zu; etwas mehr als die Hälfte (52 Prozent) präferiert eine solche Vergütung für sich selbst. Doch meinen 81 Prozent, dass Unternehmen in den letzten Jahren nicht genügend unternommen hätten, um das Vertrauen bei der Bevölkerung in Bezug auf Bonussysteme zurückzugewinnen. 77 Prozent fordern eine Festlegung von Obergrenzen in der Top-Management-Vergütung.
In der Praxis sind Vergütungshöhen bereits begrenzt
Gleichzeitig zeigt eine weitere Analyse von hkp zur Verbreitung und zu den Mechanismen der Begrenzung von Vorstandsvergütungen auf Basis der Geschäftsberichte der DAX-Unternehmen jedoch, dass die führenden börsennotierten Firmen Deutschlands bereits vielfältige Mechanismen zur Begrenzung der individuellen Vergütungshöhen ihrer Top-Manager implementiert haben. Alle entsprechen inzwischen den Anforderungen des Deutschen Corporate Covernance Kodex (DCGK) zur Arbeit mit Vergütungsobergrenzen (CAPs) für den Fall außerordentlicher Entwicklungen. Zugleich sind CAPs in der Vorstandsvergütung für den normalen Geschäftsverlauf durchgehende Praxis in allen DAX-Unternehmen, obwohl diese weder gesetzlich gefordert noch der Bericht darüber verpflichtend sind.Allerdings informieren noch nicht durchgehend alle DAX-Unternehmen zu ihren spezifischen Regelungen in der Begrenzung der Vorstandsvergütung. Die Begrenzungsregelungen gelten insbesondere für die variablen Vergütungselemente und haben eine stark unternehmensspezifische Ausrichtung.
Kein System- sondern ein Vermittlungsproblem
Für hkp Managing Partner Michael H. Kramarsch zeigen die Ergebnisse, wie weit öffentliche Wahrnehmung und Marktpraxis in Fragen der Vergütungsbegrenzung auseinander liegen. „Auf der einen Seite sehen wir eine der variablen Vergütung gegenüber aufgeschlossene Bevölkerung, die aber den gesetzlichen und regulatorischen Neuregelungen zur Vorstandsvergütung nicht traut. Ihr ist aber zugleich die konkrete Situation in den Unternehmen nicht bekannt. Auf der anderen Seite gehen die Unternehmen mit ihren Maßnahmen zur Vergütungsbegrenzung über die regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben hinaus, präsentieren in diesem sensiblen Thema aber ihre Botschaften nicht klar und offensiv genug.“ Der Vergütungs- und Corporate-Governance-Experte erkennt in der kritischen Haltung der Bevölkerung daher in erster Linie ein Vermittlungsthema. „Wir haben in Deutschland kein ‘Systemproblem‘ Top-Management-Vergütung, sondern vor allem ein Vermittlungsproblem, das vor allem die Unternehmen und ihre Aufsichtsräte in Angriff nehmen müssen“, so Michael H. Kramarsch.
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