Menschen mit Behinderung integrieren
Hier finden Sie eine Auswahl an relevanten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Auszubildende mit Behinderung
Die Agentur für Arbeit gewährt pro Auszubildenden mit Schwerbehinderung 5.200 Euro im ersten, 6.500 Euro im zweiten und 7.800 Euro im dritten Lehrjahr. Einen um 30 Prozent erhöhten Zuschuss kann erlangen, wer einem Jugendlichen mit Handicap, der bereits seit einem Jahr eine Ausbildungsstelle sucht, eine Lehrstelle gibt. Hat ein Schwerbehinderter seine Ausbildung abgeschlossen und soll er in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, übernimmt die Agentur für ein Jahr 70 Prozent des Arbeitsentgelts. www.arbeitsagentur.de
Ausbildungskooperation
Die Berufsbildungswerke (BBW) und ihre Bundesarbeitsgemeinschaft haben die als Pilotprojekt gestartete verzahnte Ausbildung (VAMB) 2009 als festes Angebot etabliert. In Kooperation zwischen Unternehmen und einzelnen BBW vor Ort werden 14 Ausbildungsberufe gefördert, darunter Verkäufer, Köchin, Gärtner und Hauswirtschafterin. Neben der finanziellen Förderung aus staatlichen Töpfen erwartet die Partnerunternehmen fachliche Unterstützung durch Mitarbeiter der Berufsbildungswerke. Ein Teil der Ausbildung findet in deren Einrichtung statt, den berufspraktischen Teil leisten die Firmen.
Eingliederungszuschuss
Damit Menschen mit Behinderung, die sich bei der Agentur für Arbeit melden, leichter vermittelt werden, zahlt die Agentur für Arbeit für zwölf Monate bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Eingliederungszuschuss. Diese Förderung gilt für schwer vermittelbare Arbeitnehmer und schließt Menschen mit Handicap ein. Sie kann auf 24 Monate verlängert werden, bei älteren Arbeitnehmern mit Behinderung sogar auf bis zu 60 Monate. www.arbeitsagentur.de
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ)
Betriebliche Langzeitpraktika zwischen sechs und zwölf Monaten sollen die berufliche Handlungsfähigkeit von jungen Menschen fördern. Einbezogen werden Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen den Umstieg von der Schule ins Arbeitsleben nicht geschafft haben – darunter auch Menschen mit Behinderung. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) verläuft über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Arbeitgeber erhalten monatlich bis zu 216 Euro Zuschuss zur Vergütung und zudem einen pauschalierten Anteil des durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrags. www.arbeitsagentur.de
Existenzgründer
Junge Unternehmen mit weniger als sechs Beschäftigten können in besonderer Weise von der Förderung von Menschen mit Behinderung profitieren. Für maximal zwei Mitarbeiter mit Schwerbehinderung gibt es einen erhöhten Eingliederungszuschuss von bis zu 50 Prozent für höchstens ein Jahr. Die Gründung darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Auch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung – bis zu 80 Prozent – und zur Weiterbildung sind möglich. www.arbeitsagentur.de
Hilfsmittel
Je nach Art der Behinderung muss der Arbeitsplatz an die Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung angepasst werden: Blinde Menschen benötigen einen Computerarbeitsplatz mit einer Braillezeile, gehörlosen Werkern hilft eine Lichtsignalanlage an Maschinen, Rollstuhlfahrer benötigen höhenverstellbares Mobiliar. Alle Mitarbeiter mit Behinderung sollen barrierefrei an ihren Arbeitsplatz kommen. Möglicherweise ist es nützlich, Organisationsabläufe zu verändern. Alle konkreten Umbaupläne können mit technischen Beratern der Arbeitsagenturen diskutiert werden. www.arbeitsagentur.de
Integrationsamt
Nah dran an der Problematik, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen oder zu erhalten, sind die Integrationsämter in den Regionen. Sie bieten zusätzliche Förderung und Beratung – sowohl zur Einrichtung als auch bei der behindertengerechten Ausstattung vorhandener Arbeitsplätze. www.integrationsaemter.de
Integrationsunternehmen
An die Gründung eines Integrationsunternehmens, wie sie etliche Werkstätten für Menschen mit Behinderung inzwischen betreiben, sind hohe Maßstäbe gekoppelt. Es werden zu 25 bis 50 Prozent anerkannte Menschen mit Schwerbehinderung als Beschäftigte eingestellt. Sie kommen auf den ersten Arbeitsmarkt – inklusive Tarifentgelt. www.bag-if.de
Job 4000
Noch bis Ende 2013 fördert das BMAS mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell die Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Höhe der Zuschüsse und die Dauer der Förderung werden im Einzelfall festgelegt. Möglich sind je Arbeitsplatz bis zu 600 Euro pro Monat für bis zu fünf Jahre. Neue Ausbildungsplätze können mit bis zu 3.000 Euro pro Platz zu Beginn der Ausbildung und bis zu 5.000 Euro nach Abschluss der Ausbildung und Übernahme in ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gefördert werden. www.bmas.de
Probearbeit
Arbeitgeber und ein Beschäftigter mit Behinderung können eine Probebeschäftigung vereinbaren. Die Personalkosten werden drei Monate lang in voller Höhe übernommen. www.arbeitsagentur.de
Reguläre Arbeitsverhältnisse
Wird ein Arbeitsverhältnis mit Langzeitarbeitslosen vereinbart, die Vermittlungshemmnisse durch Behinderung nachweisen, kann bis zu 75 Prozent des Entgelts sowie der pauschalierte Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag als Zuschuss gewährt werden. Der Beitrag zur Arbeitsförderung wird abgezogen. Die (strengen) Vorgaben: Der Arbeitnehmer muss bereits sechs Monate Leistungen der Agentur erhalten haben, verstärkte Vermittlungsbemühungen, inklusive anderer Eingliederungsleistungen, sind gescheitert. Und, perspektivisch muss es als unmöglich gelten, dass er ohne die Förderung einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt erlangt. www.arbeitsagentur.de
Hinweis: In Ausgabe 11/2012 des Personalmagazins finden Sie vier Erfolgsbeispiele von Unternehmen, die Menschen mit Behinderung eingestellt haben.
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