Maßnahmen für mehr Transparenz in der Berufsausbildung
Personalmagazin: Frau Karliczek, Inwiefern kann die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes den Attraktivitätsverlusten der beruflichen Ausbildung begegnen?
Anja Karliczek: Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes passen wir die berufliche Bildung an neue Entwicklungen an und machen sie fit für die Zukunft. Erstmals wird es eine Mindestvergütung für Auszubildende geben. Sie liegt ab 2020 bei 515 Euro im ersten Lehrjahr. Bis 2023 soll sie auf 620 Euro steigen. Diese Einstiegsvergütung erhöht sich jeweils im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr, denn die Auszubildenden tragen immer mehr zur betrieblichen Wertschöpfung bei. Die Mindestvergütung drückt einerseits die Wertschätzung für die Arbeit der Auszubildenden aus. Die Beträge sind andererseits so gewählt, dass die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erhalten bleibt. Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes führen wir außerdem international anschlussfähige Fortbildungsbezeichnungen ein. Das erhöht die Karriere- und Mobilitätschancen auf dem weltweiten Arbeitsmarkt. Außerdem soll es einfacher werden, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren – nicht nur für Alleinerziehende und für die, die gleichzeitig Angehörige pflegen, sondern auch für Menschen mit Behinderung und für diejenigen, denen das Lernen schwerer fällt. Das gilt aber auch für die Leistungsstarken, die eine Ausbildung mit anderen Dingen verbinden möchten. Mit diesen neuen Möglichkeiten setzen wir ein starkes Zeichen: Die duale Berufsbildung muss sich hinter der akademischen Bildung nicht verstecken. Wir bringen mehr Flexibilität ins System und stärken die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
Neue Abschlüsse, aber der Meister bleibt
Personalmagazin: Sollen durch die Einführung der neuen Abschlüsse „Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ die Grenzen zwischen dualer Ausbildung und Studium bewusst verschwimmen? Ist nicht zu befürchten, dass sich dann noch weniger junge Leute für eine berufliche Ausbildung entscheiden?
Karliczek: Im Gegenteil: Mehr Transparenz soll her. Ich möchte, dass genau sichtbar wird, wohin eine Fortbildung führt. Das ist aktuell nicht immer eindeutig zu erkennen. Jeder kennt den Handwerksmeister. Viele der übrigen Abschlüsse sind in der Öffentlichkeit aber nur wenig bekannt, obwohl sie derselben Stufe wie ein Bachelor- oder sogar Masterabschluss zugeordnet werden. Abschlussbezeichnungen, die auch im Ausland verstanden werden, bieten internationale Karriereperspektiven. Bei all dem wird die Eigenständigkeit der beruflichen Fortbildungsabschlüsse klar gewahrt. Durch den Zusatz „Professional“ sind die neuen Abschlussbezeichnungen eindeutig von den Bachelor- und Masterabschlüssen der Hochschulen zu unterscheiden.
Personalmagazin: Wo bleibt der „Meister“? Wird der mit den neuen Abschlüssen verschwinden?
Karliczek: Der Meistertitel bleibt als Abschlussbezeichnung erhalten. Der „Meister“ ist als zentraler Titel des Handwerks bereits gesondert vor missbräuchlicher Verwendung geschützt und national wie international als eigenständige Marke bekannt. Die neue Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ kann zusätzlich geführt werden, um den bestehenden Titel zu stärken und international noch sichtbarer zu machen.
Mindestvergütung für Azubis
Personalmagazin: Die Mindestvergütung für Azubis haben Sie bereits angesprochen. Stellt diese die Arbeitgeber nicht vor weitere Probleme? Ein Azubi mit einem Mindestlohn von 515 Euro, der zusätzlich Sozialabgaben abführen muss, hat weniger Geld zur Verfügung als ein Fachschüler mit Bafög-Anspruch. Das spricht aus Sicht der Jugendlichen doch dafür, lieber eine Schule zu besuchen als eine Berufsausbildung zu absolvieren.
Karliczek: Auszubildende tragen in den Betrieben zur Wertschöpfung bei. Das verdient Anerkennung und muss entsprechend vergütet werden. Dabei sind wir gemeinsam mit den Sozialpartnern zu einer austarierten Lösung gekommen: Auszubildende werden vor unfairen Vergütungen geschützt. Für die Betriebe ist die Mindestvergütung wirtschaftlich tragfähig, sodass sie sich nicht aus der Ausbildung zurückziehen. Unabhängig von dieser unteren Haltelinie zahlen viele Betriebe jetzt schon mehr, um Auszubildende für sich zu gewinnen. Ich denke, für die meisten Auszubildenden sind die kurzfristigen Verdienstaussichten nicht das Hauptkriterium, sondern wichtiger ist, was nach der Ausbildung passiert. 74 Prozent der Auszubildenden werden von ihrem Betrieb übernommen. Die jungen Leute wechseln somit nahtlos in die Beschäftigung. Vielfältige Karriereoptionen schließen sich an. Davon können andere Bildungswege nur träumen.
Berufsbilder modernisieren
Personalmagazin: wie können Berufsbilder schneller an die aktuellen Anforderungen angepasst werden? 2018 wurde der Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau im E-Commerce“ eingeführt. Das hätte auch schon vor zehn Jahren erfolgen können.
Karliczek: In Deutschland setzen wir auf eine fundierte Berufsausbildung. Nicht jeder Trend hat das Potenzial zum eigenständigen Berufsbild. Deshalb entstehen vollständig neue Berufe eher selten. Der Bereich des E-Business konnte in den vergangenen Jahren sehr gut von den bestehenden Berufsbildern im kaufmännischen Bereich abgedeckt werden. Erst wenn sich die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten so verändern, dass sie in den bisherigen Qualifikationsprofilen nicht abgebildet werden, entsteht ein neuer Beruf. Das ist mit dem Kaufmann im E-Commerce geschehen. Die Akzeptanz ist groß und darüber freue ich mich sehr. Wahrscheinlich wird es bei den Elektroberufen des Handwerks durch die Entwicklungen zum „Smart Home“ wieder geschehen.
Das Interview ist in ungekürzer Fassung in Personalmagazin 10/2019 erschienen, die Sie unter anderem in der Personalmagazin-App online lesen können.
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber beachten müssen
1.993
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
1.713
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
1.500
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
1.276
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
1.249
-
Krankschreibung per Telefon nun dauerhaft möglich
1.129
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
1.031
-
Checkliste: Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten
709
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
514
-
Modelle der Viertagewoche: Was Unternehmen beachten sollten
390
-
Ignoranz und Arroganz im Jobinterview
23.12.2024
-
Tipp der Woche: Mehr Inklusion durch KI
19.12.2024
-
Gleichstellung in Europa verbessert sich nur langsam
16.12.2024
-
Fünf Tipps für effektive Recruiting-Kampagnen zum Jahresstart
13.12.2024
-
Eine neue Krankenkasse als Zeichen der Fürsorge
11.12.2024
-
Wie Personalarbeit wirtschaftlichen Erfolg beeinflusst
10.12.2024
-
1.000 neue Fachkräfte für den Glasfaserausbau
09.12.2024
-
KI für eine inklusive Arbeitswelt
06.12.2024
-
Weihnachtsgeld: Wer bekommt wie viel?
05.12.2024
-
Mit Corporate Volunteering Ehrenamt ins Unternehmen bringen
05.12.2024