Großveranstaltung: Länder entscheiden über Messedurchführung

Wegen des bundesweiten Verbots von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 konnten bislang auch keine Messen stattfinden. Künftig sollen aber die Bundesländer darüber entscheiden, ob Messen durchgeführt werden können. Damit setzt die Politik erste Signale für einen Neustart der Messelandschaft.

Ab sofort entscheiden die Bundesländer darüber, ab wann die Durchführung von Messen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt ist. Gleichzeitig werden Messen nicht mehr als Teil der Kategorie "Großveranstaltungen" betrachtet. Dazu erklärte der Geschäftsführer des AUMA Verband der deutschen Messewirtschaft, Jörn Holtmeier: "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Neustart der Messewirtschaft, denn Messen werden als Innovations- und Kooperationsplattformen für die Erholung der deutschen Wirtschaft wichtige Impulse geben."

Messewirtschaft hofft auf Neustart unter Hygieneregeln

Der AUMA hat bereits Vorschläge dazu ausgearbeitet, die auch hohe Anforderungen für Hygiene- und Abstandsregeln bei der Durchführung von Messen erfüllen. Ein wichtiges Signal für die Messen ist auch die von den Ländern geplante schrittweise Öffnung der Hotel- und Gastronomiebetriebe. Entscheidend für den Erfolg von Messen im zweiten Halbjahr ist dann auch die Öffnung der Grenzen und die Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Geschäftsreiseverkehrs.


Das könnte Sie auch interessieren:

Corona-Krise trifft Tagungs- und Kongressbranche

Verstärkter Trend zu hybriden Veranstaltungen

Wie das Coronavirus die HR-Events trifft


Schlagworte zum Thema:  Veranstaltung, Messe, Coronavirus