Eltern tolerieren Haschischkonsum des 14-Jährigen Sohns: Bewährungsstrafe
Das Amtsgerichts Marburg verurteilte die Eltern u.a. wegen Verstoß gegen die Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB).
Im Keller 18 Cannabis-Pflanzen gezogen
Das Gericht ging davon aus, die Eltern hätten geduldet, dass ihr Sprössling in dem Raum, in dem auch zwei große Wasserpfeifen standen, Haschisch rauchte. Sie sahen das nicht so eng, denn sie besaßen sie selbst welches. Ermittler fanden 85 Gramm sowie im Keller 18 Cannabis-Pflanzen.
Duldung des Konsums ist strafbar
Die Mutter wurde zu sechs Monaten, der bereits vorbestrafte Vater zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Eltern kamen nicht zu der Verhandlung. Deshalb wurden keine Urteile gesprochen, sondern Strafbefehle verhängt. Das Paar muss Geldbußen von 1000 und 4000 Euro zahlen.
Die sorgerechtswidrige Situarionwurde bekannt, nachdem ein Freund des Sohnes Ärger mit der Polizei bekommen und den Beamten von dem Raucherzimmer berichtet hatte. Es habe nicht aufgeklärt werden können, ob die Eltern ihrem Sohn das Zimmer extra zu diesem Zweck eingerichtet hätten. Sicher sei nur, dass es dort Utensilien gegeben habe, die «typisch» für den Haschischkonsum seien, neben den Pfeifen auch eine Feinwaage und Zigarettenpapierchen.
§ 171StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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