Rückständiger Unterhalt muss innerhalb eines Jahres eingeklagt oder vollstreckt werden
Manches Jahr hab ich gewartet
In dem zu entscheidenden Fall hatte die inzwischen 23-jährige Tochter, welche noch zur Schule geht, im Jahre 2009 die Zwangsvollstreckung für einen 2001 ergangenen Unterhaltstitel gegen ihren Vater eingeleitet.
Die rückständigen Unterhaltsforderungen für den Zeitraum von 2000 bis 2008 beliefen sich auf rund 15.000 Euro. Hiergegen hatte sich der Vater bereits vor dem Amtsgericht erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Rückständige Unterhaltsforderungen für 8 Jahre: nicht mehr vollstreckbar
Auch das OLG in Jena entschied entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass eine Verwirkung der Unterhaltsansprüche eingetreten sei.
Die Verwirkung als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung setzt voraus,
- dass der Unterhaltsberechtigte seine Forderungen über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen ist (sog. Zeitmoment)
- und sich der Verpflichtete aufgrund des Verhaltens des Berechtigten darauf eingerichtet, dass dieser seine Ansprüche nicht mehr geltend macht (sog. Umstandsmoment).
Ständige BGH-Rechtsprechung: Verwirkung tritt binnen eines Jahres ein
Das Zeitmoment sei nach der Rechtsprechung des BGH nach einem Jahr erfüllt. Daher könnten die rückständigen Unterhaltsansprüche bis einschließlich Mai 2008 nicht mehr vollstreckt werden, so das Gericht.
Unterhaltszahlung soll aktuellen Unterhalt decken
Da der Unterhalt dafür da sein, den aktuellen, täglichen Lebensbedarf zu decken, sei von einem Unterhaltsgläubiger eher als von einem anderen Gläubiger zu erwarten, dass er seine Forderungen zeitnah durchsetze.
Zum anderen soll vermieden werden, dass sich die Unterhaltsrückstände zu einer „erdrückenden Schuldenlast“ für den Schuldner anhäufen. Daher sei die Vollstreckung jahrelang angehäufter Unterhaltsansprüche, welche nicht der Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen, rechtsmissbräuchlich.
(OLG Jena, Beschluss v. 17.01.2012, 2 UF 385/11).
-
Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder Unterhalt zahlen?
2.9592
-
Kein gemeinsames Sorgerecht bei schwerwiegenden Kommunikationsstörungen der Eltern
2.276
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
1.565
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025
1.400
-
Wann gilt zusätzlicher Unterhaltsbedarf des Kindes als Mehrbedarf oder Sonderbedarf?
1.2332
-
Tilgungsleistungen auch beim Kindesunterhalt abzugsfähig
836
-
BGH zum Ablauf der 10-Jahres-Frist bei Immobilienschenkung mit Wohnrecht
786
-
Wohnvorteil beim betreuenden Elternteil hat keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt
718
-
Auswirkung auf Unterhalt und Pflegegeld, wenn die Großmutter ein Enkelkind betreut
509
-
Kann das volljährige Kind auf Geldunterhalt statt Naturalunterhalt bestehen?
490
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025
17.12.2024
-
Leistung aus Sterbegeldversicherung gehört zum Nachlass
27.11.2024
-
Erfasst ein Gewaltschutz-Kontaktverbot die Teilnahme an einer WhatsApp-Gruppe?
27.11.2024
-
Alleiniges Sorgerecht bei häuslicher Gewalt
16.10.2024
-
Anwälte müssen den sichersten rechtlichen Weg wählen
09.10.2024
-
Krankenhaus muss Behandlungsakte an Gericht herausgeben
08.10.2024
-
Irrtumsanfechtung einer Erbausschlagung
17.09.2024
-
Grundlagen eines Unternehmertestaments
16.09.2024
-
Nach der Trennung kein Wechselmodell für gemeinsamen Hund
13.09.2024
-
Wirksames Testament trotz Demenz
10.09.2024