Millionen überschuldeter Haushalte und über 100.000 private und gewerbliche Insolvenzen jährlich verdeutlichen die Gefahr, die sich bei Anwälten zu realisieren droht: Der Mandant könnte nach Erhalt der Rechnung auf den kürzlich gestellten Insolvenzantrag hinweisen oder die jeweilige Honorarforderung wird nach langem Klageweg ergebnislos vollstreckt wird.
Zwischenrechnung stellen
Nach § 9 1. Alt. RVG kann der Anwalt für bereits erbrachte Leistungen einen Abschlag verlangen. Von dieser Möglichkeit sollten Anwälte noch viel häufiger Gebrauch machen – insbesondere wenn es um hohe Streitwerte und entsprechend intensiven Arbeitseinsatz geht.
Ausfallrisiken nicht anwachsen lassen
Ansonsten kumulieren sich im Laufe der Zeit die Risiken. Und der Mandant sollte auch Verständnis dafür aufbringen, dass der Anwalt laufende Kosten hat, die er bedienen muss. Läuft das Mandat bereits und stehen die Erfolgsaussichten gut, wird auch der dünnhäutige Mandant davor zurückschrecken, den Anwalt zu wechseln.
Vorschuss verlangen
Wer sich auf all das Taktieren als Anwalt nicht einlassen will, der verlangt von seinem Mandanten nach § 9 2. Alt. RVG einen angemessenen Vorschuss für die demnächst zu erbringenden Leistungen.
Nicht zu schüchtern agieren
Wessen Auftragsbücher gut gefüllt sind, kann Mandanten gegenüber natürlich wesentlich leichter selbstbewusst auftreten als ein Anwalt, der nicht weiß, wie er die nächste Miete bezahlen soll. Doch was nutzt es letzterem, wenn er über Monate für einen Mandanten arbeitet und am Ende das Nachsehen hat?
Bonitätsprüfung ist langfristig günstiger
Um das Risiko etwas genauer einschätzen zu können, sollte man zumindest bei Mandaten mit einigem wirtschaftlichen Gewicht vor der Mandatszusage eine Auskunftei zu Rate ziehen.
Die 5 bis 25 Euro, die eine solche Anfrage kostet, können einem Anwalt schon zu einem frühen Zeitpunkt die Augen öffnen und dazu führen, dass er die Finger von der Tastatur nimmt, der das Diktiergerät oder den Kommentar bis auf Weiteres beiseite legt. Allerdings darf man sich auch hiervon nicht allzu viel versprechen. Denn die Auskunftei kann im Grunde genommen nur darüber informieren, ob jemand in der Vergangenheit schon Geld schuldig geblieben ist. Wenn der betreffende Mandant gerade jetzt zum ersten Mal die Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit überschreitet, kann auch die Auskunftei nicht weiterhelfen.
Anwaltliche Verrechnungsstellen
Je nach Ausrichtung der Kanzlei und finanzieller Ausstattung verbleiben also trotz aller Vorsorgemaßnahmen erhebliche Ausfallrisiken. Wem das zu heiß ist, der versucht seine Forderung an eine Verrechnungsstelle abzutreten oder versichert sich gegen Ausfallrisiken. Dass derartige Dienste Geld kosten, ist klar. Aber dafür braucht man nicht mehr den Totalausfall fürchten. Und die unangenehmen Gespräche mit klammen Mandanten hören auch auf.
Vgl. zu dem Thema auch:
Anwalt auf Pump: Ratenzahlung für Honorar via Drittfinanzierung
Karitative Rechtsberatung stärkt eine Kanzlei - auch zahlende Mandanten würdigen Pro-bono-Einsatz