Das Onlinegeschäft mit der Liebe ist hart umkämpft. Die Onlineportale Parship und LoveScout24 stritten vor dem OLG München darüber, wer von ihnen der Größte ist. LoveScout24 hatte gegen Parship geklagt, weil Parship mit dem Slogan „Deutschlands größte Partnervermittlung“ warb. Die Unterlassungsklage vor dem OLG hatte Erfolg. Parships Werbung verstieß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Größe als Qualitätsmerkmal
Die Online-Dating-Branche boomt und ist in Deutschland in den letzten Jahren um jährlich ca. 5 % gewachsen. Der Umsatz im Jahr 2017 dürfte bei über 200 Millionen Euro gelegen haben.
Die in Deutschland größten Anbieter sind wohl LoveScout24 und Parship. Die Marktführerschaft ist in diesem Segment besonders wichtig, verspricht die Aussage, der größte auf dem Markt zu sein, den Usern doch gleichzeitig das größte Angebot an möglichen Partnern und damit die größtmögliche Auswahl.
Unterschiedliche Angebotsstruktur
Das Angebot der beiden Datingportale ist unterschiedlich. Die Premium-Mitgliedschaft bei Parship kostet im Jahr ca. 660 Euro und enthält neben den Möglichkeiten der freien Suche die Erarbeitung von Partnervorschlägen aufgrund der eingegebenen Persönlichkeitsprofile und der durchgeführten Persönlichkeitstests. LoveScout24 ist demgegenüber ein reines Anzeigenportal.
Parship auch international tätig
Das im Jahr 2001 gegründete Online-Portal Parship gehört ebenso wie das deutlich kleinere Schwesterunternehmen „Elite Partner“ zum Pro Sieben/Sat 1-Konzern. Erst kürzlich hat der Konzern die in den USA ebenfalls zu den Marktführern gehörende Partnervermittlung „Eharmony“ übernommen und ist auch sonst weit über die deutschen Grenzen hinaus aktiv.
Parship und LoveScout24 verfügen über etwa gleich viele Mitglieder
LoveScout24, dass sich selbst in der Werbung als „Deutschlands Datingportal Nummer 1“ darstellt, war die Werbeaussage des Konkurrenten Parship, in Deutschland der größte Anbieter zu sein, ein Dorn im Auge. Laut der Studie “Der deutsche Online-Dating-Markt 2017/2018“ verfügen beide Portale über jeweils mehr als 10 Millionen Mitglieder und sind in etwa gleich groß.
Zahl der Premium-Mitglieder ist nicht entscheidend
Bereits das LG München I untersagte Parship die Einwerbung als größte Partnervermittlung Deutschlands. Die Argumentation des Unternehmens, über eine wesentlich höhere Zahl von zahlenden Premiummitgliedern als der Konkurrent zu verfügen, überzeugte weder LG noch OLG.
- Nach Auffassung der Gerichte unterscheidet der User bei der Einordnung einer Partnervermittlung nicht zwischen kostenlosen Mitgliedschaften und zahlungspflichtigen Prämiummitgliedschaften.
- Die Zahl der Premium-Kunden sei daher als Abgrenzungskriterium auch wettbewerbsrechtlich nicht maßgeblich.
- Auch unterscheide der User nicht zwischen Partnervermittlung, Partnerbörse, Singlebörse oder Datingportal.
Parship ist nicht der größte Anbieter
Nach Auffassung der Gerichte war Parship im Ergebnis nicht der Nachweis gelungen, in Deutschland der größte Anbieter zu sein.
- Wer damit werbe, Deutschlands größtes Datingportal zu sein, der müsse diese Eigenschaft über einen gewissen Zeitraum als Alleinstellungsmerkmal aufweisen.
- Ein solches Alleinstellungsmerkmal müsse den Werbenden von seinen Konkurrenten deutlich abheben
- und ihm die mit dieser Aussage suggerierte marktbeherrschende, überlegene Stellung verschaffen.
- Die überlegene, marktbeherrschende Stellung werde noch nicht dadurch erreicht, dass ein Datingportal möglicherweise ein paar tausend Mitglieder mehr oder weniger habe,
- vielmehr müsse die Mitgliederzahl nachhaltig deutlich über der Zahl der Mitglieder der Konkurrenten liegen.
Der Nachweis einer solchen dauerhaft überlegenen Stellung war Parship nach Auffassung von LG und OLG aber nicht gelungen.
135 Millionen Persönlichkeitsprofile kursieren im Netz
Interessant unter Datenschutzgesichtspunkten ist, dass Kunden den Dating-Onlineportalen deutschlandweit seit 1998 mehr als 135 Millionen Persönlichkeitsprofile anvertraut haben, die weiterhin abrufbar sind, zum größten Teil aber nicht mehr genutzt werden.
Wie der zwischen den Dating-Konkurrenten mit Verbissenheit geführte Rechtsstreit zeigt, wird auch auf dem Markt der Liebe mit harten Bandagen um jeden dieser Kunden und jede Kundin gekämpft.
(OLG München, Urteil v. 8.11.2108,6 U 454/18).
Hintergrund
Eine Studie kommt übrigens zu dem Schluss, dass Online-Dating die soziale Integration fördert, da sich darüber Menschen unterschiedlichster Herkunft, Kulturen und Ethnien kennenlernen.
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