Polizeieinsätze aus skurrilen Anlässen können gelegentlich auch an Kummer gewohnte Polizeibeamte zum Schmunzeln bringen. Allerdings haben die den Einsätzen zugrundeliegenden Vorkommnisse meist nicht nur Unterhaltungswert, sondern können für die Betroffenen mit erheblich belastenden Folgen verbunden sein.
Polizeialarm wegen Kitaeinbruchs
Schmunzelpotenzial hatte vor einigen Wochen ein Polizeieinsatz in einer Kita in Hessen. Auslöser des abendlichen Polizeialarms war die Meldung eines Passanten über einen Einbruch in die besagte Kita. Die hinzukommenden Einsatzkräfte mussten mit gewaltbereiten Einbrechern rechnen, denn das Fenster der Kita war gewaltsam aufgebrochen worden. Die Beamten näherten sich daher mit äußerster Vorsicht dem Kita-Gebäude. Die Polizisten rieben sich dann doch verwundert die Augen, als sie den Alleintäter in der Kita stellten. Dieser war gerade dabei, sich ein schmackhaftes Abendessen zuzubereiten. Die Polizeibeamten überraschten ihn, als er Nudeln kochte und Eier aufschlug.
Strafverfahren wegen besonders schweren Diebstahls
Der Täter war für die Beamten kein Unbekannter. Er wurde festgenommen. Im Hinblick auf das gewaltsame Eindringen in die Kita wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen besonders schweren Diebstahls eingeleitet.
5 Portionen Eis entwendet
Skurrile Einbruchsfälle im Zusammenhang mit plötzlichem, unabweisbarem Appetit der Täter auf eine gute Mahlzeit oder einen schmackhaften Nachtisch sind im Polizeialltag keine Rarität. Die Polizeidirektion Zwickau meldete am 12.7.2023 einen nächtlichen Einbruch in dem kleinen Nachbarort Meerane. Mehrere Täter hatten die Schiebetür eines Gartenfachgeschäftes aufgehebelt und aus einer Kühltruhe im Kassenbereich 5 Portionen „Bum-Bum-Eis“ im Wert von 15 Euro entwendet. Ob die Täter das Eis an Ort und Stelle oder erst später verzehrt haben, ist nicht bekannt. Allerdings hatten die Täter bei ihrem Einbruch einen Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro verursacht.
Einbrecher mit Hang zur Wellness
Die nordrheinwestfälische Polizei vermeldete im vergangenen Jahr einen kuriosen Wohnungseinbruch in Münster. Der Einbrecher hatte die Wohnungstür aufgebrochen und sich anschließend diverse Beutestücke wie Smartphone, Kleidung und Tabak zurechtgelegt. Er fühlte sich bei seinem Treiben so sicher, dass er beschloss, vor Verlassen der Wohnung noch etwas Wellness zu betreiben und ein Bad zu nehmen. Was er nicht berücksichtigte: Die Nachbarn hatten verdächtige Geräusche gehört und zwischenzeitlich die Polizei benachrichtigt. Die Polizeibeamten trafen den Einbrecher dann dabei an, wie er in der Badewanne entspannt ein Schaumbad nahm.
Einbrecher mit Sauberkeitssyndrom
Die Justiz im walisischen Cardiff hatte kürzlich über einen besonders kuriosen Einbruchsfall in Wales zu entscheiden. Dort war ein Einbrecher in ein privates Wohnhaus eingedrungen. Er verzehrte dort diverse Speisen und bediente sich an den vorhandenen Weinvorräten. Was den Einbrecher erheblich störte: Die sehr unordentlichen und unaufgeräumten Wohnräume. Er beschloss, gründlich aufzuräumen. Er wischte den Boden, hängte die herumliegende Wäsche auf, er brachte den Müll nach draußen und füllte auch noch das Futter in dem im Garten befindlichen Vogelhäuschen auf.
Putzen am Tatort schützt nicht vor Strafe
Für die rechtmäßige Bewohnerin stellte sich das Geschehen dennoch nicht als besonders lustig dar. Sie erlitt eine Angststörung, fürchtete sich vor weiteren Einbrüchen und davor, dass es sich bei dem Einbrecher um einen Stalker handeln könnte, der auch in Zukunft nicht von ihr ablassen würde. Sie traute sich daher eine ganze Zeit lang nicht mehr in ihr Eigenheim und kam bei ihrer Freundin unter. Bei einem weiteren Einbruch wurde der Täter dann festgenommen und jetzt von einem Strafgericht in Cardiff zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Einen finanziellen Ausgleich fürs Saubermachen sprach das Gericht dem ordnungsbewussten Täter nicht zu.