Alle in der KW 46 veröffentlichten BGH-Leitsatzentscheidungen
Leitsatz | Az. und Datum |
Zur Auslegung von § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung und von § 312d Abs. 6 BGB in der bis zum 3. August 2009 geltenden Fassung (Fortführung von Senatsurteil vom 4. Juli 2023 - XI ZR 77/22, WM 2023, 1463 ff.). | BGH, Urteil v. 17.10.2023, XI ZR 160/22 |
1. Ersetzt der Fernwärmeversorger während des laufenden Fernwärmelieferungsverhältnisses eine unwirksame Preisänderungsklausel für die Zukunft in - nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats - zulässiger Weise einseitig durch eine angepasste Preisänderungsklausel, kommt ihm ein eigener Gestaltungsspielraum zu (Bestätigung von Senatsurteil vom 26. Januar 2022 - VIII ZR 175/19, BGHZ 232, 312 Rn. 46 ff., 53). | BGH, Urteil v. 27.9.2023, VIII ZR 249/22 |
Flaschenpfand IV | BGH, Urteil v. 26.10.2023, I ZR 135/20 |
Zur Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit gemäß § 130d Satz 3 ZPO durch Vorlage eines Screenshots. | BGH, Beschluss v. 10.10.2023 |
Einem Fahrzeughersteller, der für die Konstruktion des von ihm hergestellten Fahrzeugs Motoren fremder Hersteller verwendet, obliegen auch insoweit die Sorgfaltspflichten eines Herstellers (Anschluss an BGH, Urteil vom 5. Juli 1960 - VI ZR 130/59, VersR 1960, 855, 856; Urteil vom 3. Juni 1975 - VI ZR 192/73, NJW 1975, 1827, 1828; Urteil vom 14. Juni 1977 - VI ZR 247/75, VersR 1977, 839). | BGH, Urteil v. 9.10.2023, VIa ZR 26/21 |
energycollect.de | BGH, Urteil v. 26.10.2023, I ZR 107/22 |
Zur Bemessung der Rechtsmittelbeschwer des die Herausgabe eines in seinem Eigentum stehenden Grundstücks begehrenden, in der Vorinstanz unterlegenen Klägers, wenn sich der Beklagte auf einen das Grundstück betreffenden Kleingartenpachtvertrag beruft. | BGH, Beschluss v. 28.9.2023, III ZB 93/22 |
Ein Auf- oder Wiederaufnahmeersuchen an einen anderen Staat unterbricht die Vier-Wochen-Frist des § 14 Abs. 3 Satz 3 AsylG mit der Folge, dass sie im Falle der Ablehnung des Ersuchens erneut zu laufen beginnt. | BGH, Beschluss v. 26.9.2023, XIII ZB 65/21 |
§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV gewähren dem Käufer eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller neben dem der Höhe nach auf 15% des gezahlten Kaufpreises begrenzten Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens keinen Anspruch auf Ersatz weiterer möglicher Vermögensnachteile. Für einen auf die Pflicht zum Ersatz solcher Vermögensnachteile gerichteten Feststellungsantrag besteht kein Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO. | BGH, Urteil v. 16.10.2023, VIa ZR 37/21 |
Eigenlaborgewinn | BGH, Urteil v. 13.7.2023, I ZR 60/22 |
Zigarettenausgabeautomat III | BGH, Urteil v. 26.10.2023, I ZR 176/19 |
Die in einem Vertrag über die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Mieter (Zedent) dem Fahrzeugvermieter (Zessionar) in Bezug auf dessen Mietzahlungsanspruch erfüllungshalber seine auf Ersatz der Mietwagenkosten gerichtete Schadensersatzforderung gegen den Schädiger abtritt, muss im Hinblick auf das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB klar erkennen lassen, zu welchem Zeitpunkt genau der Zedent die abgetretene Schadensersatzforderung zurückerhalten soll, wenn er den Mietzahlungsanspruch des Zessionars erfüllt. Das ist bei einer Klausel, wonach der Zessionar "im Umfang geleisteter Zahlungen" die Schadensersatzforderung "Zug um Zug" an den Zedenten zurücküberträgt, der Fall. | BGH, Urteil v. 17.10.2023, VI ZR 27/23 |
Die Geltendmachung deliktischer Ansprüche gegen einen Dritten genügt nicht, um im Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft durch Anbieter von Telemedien den Deliktsgerichtsstand der EuGVVO zu begründen. | BGH, Urteil v. 28.9.2023, III ZB 25/21 |
Zur Anrechenbarkeit vollstreckten Beugearrestes bei Verhängung einer neuen Einheitsjugendstrafe. | BGH, Urteil v. 19.9.2023, 3 StR 216/23 |
§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV gewähren dem Käufer eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller neben dem der Höhe nach auf 15% des gezahlten Kaufpreises begrenzten Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens keinen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. | BGH, Urteil v. 16.10.2023, VIa ZR 14/22 |
Unter den Voraussetzungen des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 21. April 2009 steht auch dem Käufer eines vor Geltung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 3. Februar 2011 aufgrund einer unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung in Verkehr gebrachten Kraftfahrzeugs ein Anspruch gegen den Fahrzeughersteller auf Ersatz des Differenzschadens zu. | BGH, Urteil v. 16.10.2023, VIa ZR 374/22 |
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