Die Experten erwarten beim Gesundheitsfonds auch für 2012 einen Überschuss. Damit bestehen gute Aussichten für Arbeitgeber, dass die neuen Aufgaben beim Sozialausgleich noch mal aufgeschoben werden.

Nach der jüngsten Prognose des Schätzerkreises bleiben die Einnahmen der Krankenkassen stabil. Auch im kommenden Jahr werden die Ausgaben der Krankenkassen durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Schnitt voraussichtlich gedeckt werden. Diese Prognose wirkt sich nicht nur bei der Festlegung des Beitragssatzes aus, der 2012 wohl unverändert bleiben wird. Auch der Sozialausgleich ist davon betroffen.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag auch 2012 bei 0 EUR?

Der dZB berechnet sich nach der Finanzlage im Gesundheitsfonds: Reichen die Einnahmen des Fonds voraussichtlich nicht zur Deckung der Ausgaben aus, wird in dieser Höhe der dZB für das folgende Kalenderjahr festgelegt. Ob und in welcher Höhe Krankenkassen tatsächlich Zusatzbeiträge erheben, spielt dabei keine Rolle. Nach der Prognose des Schätzerkreises wäre also für 2012 durchaus mit einem dZB von 0 EUR zu rechnen. Das würde automatisch dazu führen, dass 2012 kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf einen Sozialausgleich hätte.

Arbeitgeber haben ab 2012 den Sozialausgleich durchzuführen. Aber nur, wenn der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ (dZB) höher ist als die Belastungsgrenze eines Arbeitnehmers.

Wer hat den Hut auf bei dZB und Sozialausgleich?

Für die Berechnung ist das Bundesministerium für Gesundheit zuständig, dass den dZB nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises festlegt. Die Bekanntgabe erfolgt jeweils bis zum 1. November eines Kalenderjahrs.

Bei einer Nullrunde des dZB würde den Arbeitgebern, aber auch den Softwareherstellern eine Atempause verschafft: Die komplizierten Berechnungen zum Sozialausgleich würden dann in 2012 noch nicht erforderlich sein.

Erweitertes Meldeverfahren läuft trotzdem an

Allerdings entfällt nach der aktuellen Rechtslage nicht der Mehraufwand, der sich im Meldeverfahren durch die neue GKV- Monatsmeldung ergibt: Arbeitgeber müssen mit dieser neuen Meldung ab 2012 monatlich die Entgeltdaten der Arbeitnehmer im Rahmen des SV-Meldeverfahrens übermitteln. Das gilt hauptsächlich für Arbeitnehmer, die gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind oder über weitere beitragspflichtige Einnahmen zur gesetzlichen Krankenversicherung verfügen.

Verlängerte „Übungsphase“?!

Die Arbeitgeber würden somit mindestens ein ganzes Jahr lang in den genannten Fällen Daten melden, die prinzipiell niemand benötigt.

Das erinnert auf fatale Weise an die ELENA-Problematik. Obwohl hierfeststeht, dass das Verfahren eingestellt wird, müssen bis zur rechtlichen Aufhebung der ELENA-Vorschriften alle Meldungen weiterlaufen.

Ein möglicher Entfall des Sozialausgleichs für 2012 wird von den meisten Experten dennoch begrüßt. Denn das Verfahren gilt als so kompliziert, dass eine verlängerte Einführungsphase dem Meldeverfahren gut zu Gesichte stände…