Gericht: Keine Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger
Westlotto darf nach einem Entscheid des Kölner Landgerichts vorerst keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Doch wie das Verbot in der Praxis umgesetzt werden soll, ist unklar.
Mitarbeiter in Lotto-Annahmestellen NRW-landesweit sind verunsichert. Westlotto kündigte an, "unverzüglich" Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen. Die Ministerpräsidenten der Länder reagierten bei einem Treffen in Berlin am 10.3.11 mit Verblüffung. Ein Konkurrent hatte gegen die Lotterie geklagt.
Entscheidung nur für die Westdeutsche Lotterie GmbH in Münster (Westlotto)
Bei dem Entscheid handelt es sich um eine einstweilige Verfügung, die vom Gericht nicht begründet wurde, wie der Sprecher des Kölner Landgerichts, Dirk Eßer, mitteilte. Sie gilt nur für die Westdeutsche Lotterie GmbH in Münster (Westlotto). Die zeigte sich schockiert über das Verbot.
"Ich weiß nicht, wie Mitarbeiter in den Annahmestellen in der Lage sein sollen, das Einkommen von Kunden zu überprüfen", sagte Westlotto-Sprecher Axel Weber. Die Lotterie werde ihre Mitarbeiter nicht anweisen, Gehaltsbescheinigungen zu verlangen. Das sei "weltfremd". Einen Spieler zu sperren, sei nur nach "umfangreicher Prüfung" möglich.
Politiker nehmen Entscheidung mit Erstaunen auf
Der Regierungschef von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), sagte: "Ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass andere Gerichte gelegentlich zu völlig anderen Ergebnissen kommen." Sein Amtskollege aus Rheinland-Pfalz, Kurt Beck (SPD), warf die Frage auf, ob sich die Einhaltung der Verfügung überhaupt überwachen lasse. Die Konzessionsinhaber dürften damit nicht überfordert werden.
Kiosk-Besitzer: Verbot sei "lächerlich und diskriminierend"
An den Lotto-Annahmestellen im Land herrschte nach dem Entscheid Ratlosigkeit. "Ich frage mich, wie wir damit umgehen sollen", sagte Birgit Hälker, Inhaberin eines Lotto-Ladens in Münster."Ich kann ja nicht sagen, bring mir mal deinen Einkommensbescheid vorbei." Ein Kiosk-Besitzer in Düsseldorf bezeichnete das Verbot als "lächerlich und diskriminierend". Ein anderer erklärte: "Man sieht es den Menschen doch nicht an, ob sie Hartz IV empfangen."
Antrag kam von Sportwetten-Anbieter Tipico
Beantragt worden war die einstweilige Verfügung von dem Sportwetten-Anbieter Tipico. Nach Angaben der "Westdeutschen Zeitung" (Düsseldorf), die als erstes über das Urteil berichtet hatte, hat das Unternehmen seinen Sitz auf Malta. Tipico hatte Westlotto vorgeworfen, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Minderjährige, Spielsüchtige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften wie Hartz-IV-Empfänger vor Glücksspielen geschützt werden müssen. Das Gericht bewertete den Vorwurf als glaubhaft und erließ deshalb die Verfügung. Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.
Möglicherweise hat der Kläger sogenannte "Testkäufe" vorgenommen.
Möglichkeit zum Widerspruch oder Hauptsacheverfahren
Westlotto könne gegen die Verfügung Widerspruch einlegen oder den Kläger zur Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens zwingen, in dem die Vorwürfe bewiesen werden müssten.
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