Angesichts steigender Arbeitslosenzahlen in südeuropäischen Ländern will die Bundesregierung den Zuzug arbeitsuchender EU-Bürger nach Deutschland erschweren.

Nach Informationen der Frankfurter Rundschau v. 9.3.2012 sollen Neuzuwanderer etwa aus Griechenland, Portugal und Spanien dem Blatt zufolge künftig keine Hartz-IV-Leistungen mehr bekommen. Dies gehe aus einer Geschäftsanweisung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) an die Bundesagentur für Arbeit vom 23.2.2012 hervor.

Gleiches Recht für alle EU-Bürger

Das BMAS begründe die Maßnahme mit dem Wunsch, für alle EU-Angehörigen gleiches Recht zu schaffen. Nunmehr hätten sämtliche EU-Bürger, die ausschließlich zur Arbeitsuche nach Deutschland einreisten, keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld II.

Bisher stand die Leistung Zuwanderern aus den 17 Staaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) von 1953 zu. Mit einem Vorbehalt gegen das EFA mache die Bundesregierung nun dieses höchstrichterliche Urteil gegenstandslos.

Opposition und Arbeitsagentur sehen keinen Handlungsbedarf

Oppositionsvertreter reagierten mit Unverständnis. "Die Zahl derjenigen Zuwanderer, die direkt nach der Ankunft in Deutschland Hartz IV beantragt haben, geht gegen Null", sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner. Die Bundesregierung falle mit Blick auf arbeitswillige Migranten aus der EU "sozialpolitisch auf den Stand vor 1953 zurück".

Auch nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit besteht "eigentlich kein Handlungsbedarf", da Zuwanderung aus EU-Ländern in die deutschen Sozialsysteme bislang nur im Einzelfall aufgetreten sei.