Auktionshaus muss Kaufpreis für Fälschung zurückzahlen
Original ...
Ein maltesische Unternehmen ersteigerte im Jahr 2006 bei einem renommierten Kölner Auktionshaus das Gemälde „Rotes Bild mit Pferden“ für knapp drei Millionen EUR. Das Bild wurde im Katalog des Kunsthauses als lange verschollen geglaubtes Werk des Expressionisten Heinrich Campendonk (1957) angepriesen.
... und Fälschung
Zwischenzeitlich wurde gegen eine Kunstfälscherbande um den Fälscher Wolfgang Beltracchi ermittelt, die jahrelang gefälschte Bilder aus frei erfundenen Sammlungen in den Kunstmarkt geschleust und damit Millionenbeträge ergaunert haben soll. Dies verunsicherte den Käufer so sehr, dass er ein Institut mit der Prüfung der Echtheit des ersteigerter Campendonk-Gemäldes beauftragte. Tatsächlich stellte sich dabei heraus, dass es sich um eine Beltracchi-Fälschung handelt. Der Käufer verklagte daraufhin das Kunsthaus und verlangte den Kaufpreis wegen arglistiger Täuschung über die Echtheit des Bildes zurück. Das Auktionshaus verteidigte sich damit, ebenfalls Opfer der Täuschung gewesen zu sein.
Bild wurde ohne hinreichende Grundlage dem Maler Campendonk zugeschrieben
Die Kölner Richter gaben nun nach jahrelangem Zivilprozess dem Kläger recht und verurteilten das Auktionshaus zur Rückzahlung des Kaufpreises. Das Bild sei ohne hinreichende Grundlage im Katalog dem Maler Heinrich Campendonk zugeschrieben worden. Das Auktionshaus habe sich nicht allein auf eine kunsthistorische Analyse und die Aussagen des Lieferanten verlassen dürfen.
Laborgutachten hätte Gewissheit gebracht
Auch wenn ein Laborgutachten aufwendig ist und hierbei in die Substanz des Bildes eingegriffen wird, so hätte gerade bei einem so hohen Schätzwert diese naturwissenschaftliche Untersuchung durchgeführt werden müssen, um die Urheberschaft nachzuweisen. Eine eindeutige Zuordnung sei darüber hinaus wichtig gewesen, da das Bild Jahrzehnte lang verschollen war und es keine bekannte Abbildung gab. Trotz Gutgläubigkeit hätte das Auktionshaus wenigstens einen Hinweis auf die unterbliebene naturwissenschaftliche Untersuchung in den Katalog aufnehmen müssen.
LG Köln, Urteil v. 28.9.2012, 2 O 457/08
Hintergrund: Erst der Anfang
Der Kunstfälscher Beltracchi und seine Komplizen wurden im Oktober 2011 vom LG Köln zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Da bislang mehr als 50 Fälschungen identifiziert wurden, ist davon auszugehen, dass sich noch weitere Gerichte mit den Rückzahlungsansprüchen geprellter Käufern beschäftigen werden.
-
Italienische Bußgeldwelle trifft deutsche Autofahrer
2.943
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
2.041
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
1.654
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.5782
-
Diese Compliance-Regelungen gelten für Geschenke und Einladungen
1.381
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
1.380
-
Gerichtliche Ladungen richtig lesen und verstehen
1.340
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
1.333
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
1.169
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
1.110
-
Katzenhalterin haftet für nicht von ihr veranlasste Notfallbehandlung
16.12.2024
-
Sparkasse muss Kontogebühren zurückzahlen
05.12.2024
-
Nachweis des E-Mail-Empfangs nur per Lesebestätigung
13.11.2024
-
Wohngebäudeversicherer verlangt in seinen AGB pauschal das Einhalten von Sicherheitsvorschriften
25.10.2024
-
Bundestag verabschiedet das IV. Bürokratieentlastungsgesetz
15.10.2024
-
Mehr Kompetenzen für Gerichtsvollzieher
09.10.2024
-
Muss die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden die Hotelkosten zahlen?
07.10.2024
-
Ausschlussklauseln in Versicherungsbedingungen müssen verständlich sein
09.09.2024
-
Forderungsinkasso per SMS ist nicht per se unzulässig
03.09.2024
-
Unzulässiger Verweis in Werbebrief auf AGB im Internet
19.08.2024