Kunstfälscher Beltracchi: Auktionshaus muss Kaufpreis für Fälschu

Zwei Millionen EUR Schadenersatz muss ein Kunsthaus für eine Gemäldefälschung an den Käufer zurückzahlen. Nach Auffassung des Kölner Landgericht hat das Auktionshaus die Zuschreibung des Bildes zu dem Maler Campendonk ohne hinreichende Grundlage vorgenommen und damit den Käufer arglistig getäuscht. 

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Ein maltesische Unternehmen ersteigerte im Jahr 2006 bei einem renommierten Kölner Auktionshaus das Gemälde „Rotes Bild mit Pferden“ für knapp drei Millionen EUR. Das Bild wurde im Katalog des Kunsthauses als lange verschollen geglaubtes Werk des Expressionisten Heinrich Campendonk (1957) angepriesen.

... und Fälschung

Zwischenzeitlich wurde gegen eine Kunstfälscherbande um den Fälscher Wolfgang Beltracchi ermittelt, die jahrelang gefälschte Bilder aus frei erfundenen Sammlungen in den Kunstmarkt geschleust und damit Millionenbeträge ergaunert haben soll. Dies verunsicherte den Käufer so sehr, dass er ein Institut mit der Prüfung der Echtheit des ersteigerter Campendonk-Gemäldes beauftragte. Tatsächlich stellte sich dabei heraus, dass es sich um eine Beltracchi-Fälschung handelt. Der Käufer verklagte daraufhin das Kunsthaus und verlangte den Kaufpreis wegen arglistiger Täuschung über die Echtheit des Bildes zurück. Das Auktionshaus verteidigte sich damit, ebenfalls Opfer der Täuschung gewesen zu sein.

Bild wurde ohne hinreichende Grundlage dem Maler Campendonk zugeschrieben

Die Kölner Richter gaben nun nach jahrelangem Zivilprozess dem Kläger recht und verurteilten das Auktionshaus zur Rückzahlung des Kaufpreises. Das Bild sei ohne hinreichende Grundlage im Katalog dem Maler Heinrich Campendonk zugeschrieben worden. Das Auktionshaus habe sich nicht allein auf eine kunsthistorische Analyse und die Aussagen des Lieferanten verlassen dürfen.

Laborgutachten hätte Gewissheit gebracht 

Auch wenn ein Laborgutachten aufwendig ist und hierbei in die Substanz des Bildes eingegriffen wird, so hätte gerade bei einem so hohen Schätzwert diese naturwissenschaftliche Untersuchung durchgeführt werden müssen, um die Urheberschaft nachzuweisen. Eine eindeutige Zuordnung sei darüber hinaus wichtig gewesen, da das Bild Jahrzehnte lang verschollen war und es keine bekannte Abbildung gab. Trotz Gutgläubigkeit hätte das Auktionshaus wenigstens einen Hinweis auf die unterbliebene naturwissenschaftliche Untersuchung in den Katalog aufnehmen müssen.

LG Köln, Urteil v. 28.9.2012, 2 O 457/08

Hintergrund: Erst der Anfang

Der Kunstfälscher Beltracchi und seine Komplizen wurden im Oktober 2011 vom LG Köln zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Da bislang mehr als 50 Fälschungen identifiziert wurden, ist davon auszugehen, dass sich noch weitere Gerichte mit den Rückzahlungsansprüchen geprellter Käufern beschäftigen werden.


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