In dieser Folge von „Recht kompakt“ werfen wir einen Blick auf aktuelle BGH-Leitentscheidungen zu diesen Themen: Fristverlängerungen bei Berufungseingaben, das Handwerker-Widerrufsrecht und Mietpreiserhöhungen nach Modernisierungen.

Fristverlängerung bei Berufungsbegründung

Stimmt der Gegner zu, darf der Anwalt grundsätzlich darauf vertrauen, dass auch dem dritten Verlängerungsantrag stattgegeben wird. Der BGH hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn das Gericht bereits bei der zweiten Verlängerung darauf hingewiesen hat, dass diese „letztmalig“ gewährt werde.

Handwerker-Widerruf

Verbraucher, die sich von einem Handwerker ein Angebot unterbreiten lassen, dieses am nächsten Tag telefonisch annehmen und nach Ausführung der Arbeiten den Vertrag widerrufen, bekommen ihr Geld nicht zurück, so der BGH. Nach Auffassung des BGH besteht kein Widerrufsrecht, wenn Angebot und Annahme zeitlich und räumlich auseinander fallen.

Erklärung zur Mieterhöhung

Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss er laut Bundesgerichtshof in der Mieterhöhungserklärung klar und nachvollziehbar auf mögliche Drittfinanzierungen, wie z.B. staatliche Fördermittel für energetische Sanierungen, hinweisen.

Eine vollständige Auflistung aller Leitsatzentscheidungen des BGH der vergangenen Woche finden Sie jeden Montag bei uns.

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Schlagworte zum Thema:  Recht kompakt, Bundesgerichtshof (BGH)