Mieter müssen Dach von Schnee räumen

Wenn der Mieter die Verkehrssicherung vertraglich übernommen hat, muss er auch das Hausdach von Schnee und Eis befreien. Beim Abgang einer Dachlawine kann er unter Umständen für Schäden haften.

Der Vermieter kann seinen Mietern die Pflicht übertragen, für die Sicherheit auf Gehwegen und Zufahrten zu sorgen, zumindest wenn es sich bei dem Mietobjekt um ein Haus handelt. Das Amtsgericht München lehnte damit die Forderung einer Mieterin ab, die nach dem Abgang einer Dachlawine den Schaden an ihrem Auto ersetzt haben wollte. Der Eigentümer der Doppelhaushälfte habe die Verkehrssicherungspflicht wirksam auf die Mieterin übertragen, entschied das Gericht in dem am Montag veröffentlichten rechtskräftigen Urteil (AZ 433 C 19170/11).

dpa

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