Telefonieren oder Navigieren: „Benutzung“ des Handys beim Autofahren verboten
Was kann man heutzutage nicht alles mit dem Handy machen außer Telefonieren: Nachrichten lesen und versenden, im Netz surfen, Musik hören, Filme sehen, Fotografieren, Navigieren und – mit der entsprechenden App – sogar Eier richtig kochen. Allerdings sollte man sich gut überlegen, wo und wie man sein Mobiltelefon benutzt: Während einer Autofahrt riskiert man dabei ein Bußgeld, wie das OLG Hamm jetzt bestätigte.
Beim Tippen ins Handy Polizeistreife nicht bemerkt
Während einer Fahrt mit seinem PKW hielt der 29-jährige Autofahrer sein Handy mit der rechten Hand vor sein Gesicht und tippte Daten ein, um das Gerät als Navigationshilfe zu nutzen. Schwer vertieft bemerkte er die Polizeistreife nicht, die gerade neben ihm fuhr. Ein Bußgeld in Höhe von 40 EUR war die Folge. Sein Einwand, die einschlägige Bußgeldvorschrift erfasse nicht die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe, blieb ungehört.
Das OLG Hamm bestätigte nun die Bußgeldentscheidung des Amtsgerichts Essen und verwarf die eingelegte Rechtsbeschwerde als unbegründet.
„Benutzung“ i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO
Nach § 23 Abs. 1a StVO ist es einem Autofahrer beim Fahren untersagt, ein Mobil- oder Autotelefon zu benutzen, wenn er hierfür das Telefon aufnimmt oder hält. Der Betroffene hielt unstreitig sein Handy während der Fahrt in den Händen. Für die „Benutzung“ im Sinne der StVO-Vorschrift muss zusätzlich die Handhabung des Geräts einen Bezug zu einer bestimmungsgemäßen Funktion des Handys aufweisen.
Nutzt der Fahrer das Telefon als Navigationshilfe, so beinhaltet dies einen Abruf von Daten im Rahmen der möglichen Bedienfunktion und fällt unter den Begriff der „Benutzung“. Damit stellten die Richter fest, dass nicht nur das klassische Telefonieren während der Fahrt verboten ist, sondern jede andere bestimmungsgemäße Verwendung des Handys.
Hände weg vom Handy!
Die Bußgeldvorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Fahrt beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat. Die Richter betonten, dass das Halten des Telefons bei der Benutzung während der Fahrt eine mentale Ablenkung zur Folge hat, durch die erhebliche Gefahren im Straßenverkehr entstehen können. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob der Fahrer telefoniert oder das Handy anderweitig benutzt.
(OLG Hamm, Beschluss v. 18.2.2013, III-5 RBs 11/13).
Unfassbar, was mit einem Handy im Auto alles gemacht werden kann und vor Gericht daraufhin abgeklopft werden kann, ob es verboten ist oder nicht:
Von links nach rechts verlagern, als Diktiergerät nutzen, Musik hören, aus dem Fußraum aufheben - eine Übersicht über verschiedene Handy-Handlungen und entsprechender Urteile können Sie jetzt vom Deutschen Anwalt Office Premium hochladen.
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Wenn es verboten ist das Handy in der Hand zu halten dann sollte das für alle anderen Gegenstände auch gelten oder nicht ?
Ich kenne ein gutes Wort für so ein Schwachsinn womit man mit 40 Euro zur Kasse gebeten wird ABZOCKE !!! Aber für uns Deutsche ist es ja schon ganz normal geworden alles vom Staat hinzunehmen und zu allem Ja und Amen zu sagen, bin gespannt wie lange das noch ohne Aufstand weitergeht.....