Radfahrer kollidiert mit auf dem Radweg stehenden Mülltonnen – Schadensersatz?
Ein Radfahrer war auf einem Radweg in Richtung Bad Dürkheim unterwegs. Während des Fahrens bemerkte er, dass vor ihm auf dem Radweg zwei Mülltonnen standen. Obwohl er das potenzielle Hindernis frühzeitig erkannt hatte, gelang es ihm nicht, den Mülltonnen auszuweichen. Er fuhr gegen eine der Mülltonnen, stürzte und verletzte sich schwer.
Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vom Abfallentsorgungsunternehmen?
Von dem zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen verlangte er Schmerzensgeld und Schadensersatz. Seine Forderungen begründete er so: Die Müllwerker hätten die geleerten Tonnen auf dem Radweg abgestellt, so dass es ihm nicht möglich gewesen sei, gefahrlos an diesen vorbeizufahren. Dies stelle eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar.
Mülltonnen haben den Verkehrsfluss erheblich beeinflusst
Mit seiner Klage vor dem Landgericht Frankenthal hatte der Mann keinen Erfolg. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zwar aus, dass das Abstellen von Mülltonnen auf einem Radweg durchaus eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellen könne. Die Tonnen seien ein „ruhendes Hindernis“, durch das der Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigt werde.
Mülltonnen waren von Weitem erkennbar – Radfahrer hätte ausweichen müssen
Entscheidend sei für die Beurteilung des Falles aber, dass die Tonnen schon von weitem erkennbar gewesen seien, so wie dies der Radfahrer auch bestätigt hatte. Für den Radfahrer bedeute dies, dass er diesem ruhenden Hindernis mit einem ausreichenden Seitenabstand hätte ausweichen müssen.
Grobe Fahrlässigkeit des Radfahrers – keine Ansprüche gegen die Abfallfirma
Hält der Radfahrer, so wie im vorliegenden Fall, diesen Abstand nicht ein und stürzt, sei der Sturz ganz überwiegend auf seine grob fahrlässige Fahrweise zurückzuführen und nicht auf die in dem Hindernis liegende Gefahr.
Radfahrer hätte Mülltonnen weiträumig umfahren müssen
Dem Radfahrer sei es möglich gewesen, der Mülltonne weiträumig auszuweichen. Er habe sich bewusst dagegen entschieden und wollte knapp an den Mülltonnen vorbeifahren. Das habe nicht geklappt und er sei deshalb gestürzt.
Dieses Mitverschulden des Radfahrers schließe alle seine etwaigen Ansprüche gegen das Abfallentsorgungsunternehmen aus.
(LG Frankenthal, Urteil v. 24.09.2021, 4 O 25/21).
-
Italienische Bußgeldwelle trifft deutsche Autofahrer
2.172
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.7342
-
Gerichtliche Ladungen richtig lesen und verstehen
1.635
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
1.613
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
1.471
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
1.400
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
1.368
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
1.305
-
Verdacht der Befangenheit auf Grund des Verhaltens des Richters
1.136
-
Formwirksamkeit von Dokumenten mit eingescannter Unterschrift
1.0461
-
Unbemerkt 1,32 Promille durch Schnapspralinen?
15.11.2024
-
Keine Auferlegung der Anwaltskosten ohne Begründung
14.11.2024
-
Bei herbstlichem Laub muss man mit Glätte rechnen
08.11.2024
-
Anspruch auf Verdienstausfall bei unrichtiger AU
07.11.2024
-
Verkehrsunfall – Unfallopfer müssen Versicherung Vorschäden anzeigen
05.11.2024
-
Erleichterte Darlegungslast beim Schadenersatz
28.10.2024
-
Mietwagen ohne Übergabeprotokoll – muss der Mieter für angebliche Schäden haften?
14.10.2024
-
Italienische Bußgeldwelle trifft deutsche Autofahrer
01.10.2024
-
Nicht angeschnallte Mitfahrer können für Drittschäden haften
16.09.2024
-
Kollision auf Autozug – muss die Haftpflichtversicherung zahlen?
02.09.2024