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12.03.2020
Entgeltersatzleistung
Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden. Wird die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn gemeldet, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt. Wichtig ist, dass die Wochenfrist richtig berechnet wird.
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