Im Verlauf des Jahres hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Verordnungsbedarf ergeben. Dieser wird nun in einer Mantelverordnung zusammengefasst.

Ein BMF-Referentenentwurf sieht die Änderung mehrerer Durchführungsverordnungen vor. Neu ist der Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme in der Finanzverwaltung. Darüber hinaus gibt es Anpassungen für grenzüberschreitende Lieferungen und beim Vorsteuerabzug.