Bürokratieabbau Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Das BMJ hat eine Ergebnisdokumentation über kategorisierte und priorisierte Einzelvorschläge der Verbände zum Bürokratieabbau veröffentlicht. Darunter sind auch einige Maßnahmen, die den Steuerbereich betreffen.

Das Statistische Bundesamt hat 442 Vorschläge von 57 Verbänden in einem Folgeprozess aufbereitet, 5 Kategorien zugeordnet und priorisiert. Hierzu hat es in einem Dokument vom 14.4.2023 in tabellarischer Form dargestellt, welche Vorschläge auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien das größte Entlastungspotenzial aufweisen.

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz steht bevor

In Kategorie 1 fallen dabei Vorschläge, die potenziell geeignet sind für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz ("BEG IV"). Im Folgenden finden Sie die 10 aussichtsreichsten Vorschläge im steuerlichen Bereich:

1. Anhebung der steuerlichen Buchführungsgrenzen und Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer

Rang in Kategorie 1: 3

Vorschlag: Die Grenzen für die Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 1 Satz. 1 AO sollten wie folgt angehoben werden: Jahresumsatz 1.000.000 EUR, Jahresgewinn 100.000 EUR. Durch die Anhebung könnten mehr KMU von dem Wahlrecht der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG) im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung profitieren. Gleichzeitig muss die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerungsgrenze in § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG entsprechend auf 1.000.000 EUR Jahresumsatz angehoben werden, damit gleichlaufend umsatzsteuerrechtlich niedrigere Aufzeichnungspflichten gelten. Bei einer Diskrepanz zwischen den Grenzen nach AO und nach UStG entstünde keine Entlastung.

2. Außensteuergesetz novellieren

Rang in Kategorie 1: 5

Vorschlag: Insbesondere wird eine Absenkung der Niedrigsteuergrenze der Hinzurechnungsbesteuerung auf das international vereinbarte Mindeststeuerniveau von 15 % vorgeschlagen.

3. Textform statt Schriftform

Rang in Kategorie 1: 7

Vorschlag: Im Steuerrecht wird bisher noch an vielen Stellen gefordert, Erklärungen "schriftlich" abzugeben. Eine einfache und unbürokratische Kommunikation könnte durch Ersetzen der Schriftform durch
die Textform erreicht werden.

4. Organisationskonto (OZG)

Rang in Kategorie 1: 8

Da das Organisationskonto auf ELSTER-Basis künftig als zentrale digitale Identität für Unternehmen im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung dienen soll, aber noch deutlicher Optimierungsbedarf hinsichtlich der Nutzerfreundlichkeit und Nutzbarkeit besteht, soll eine nähere Ausgestaltung des Organisationskontos im Onlinezugangsgesetz erfolgen.

5. Nationale Implementierung der globalen Mindestbesteuerung

Rang in Kategorie 1: 14

Vorschlag: Die geplanten Übergangsvorschriften zur Anerkennung von CbCR-Daten als Basis für einen (Transitional) Safe Harbour müssen in dauerhafte Regelungen überführt werden. Insbesondere sollten Länder in einer "White List", deren nominale Steuerbelastung ausreichend hoch ist (wie beispielsweise die USA), um eine niedrigere Besteuerung von unter 15 Prozent auszuschließen, von der Berichtspflicht ausgenommen werden.

6. Umsatzsteuer: Ausweitung Übergang Steuerschuldnerschaft

Rang in Kategorie 1: 15

Vorschlag: § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG soll auf Lieferungen ausgeweitet werden (bisher nur Werklieferungen und Dienstleistungen).

7. Kassenbonpflicht kritisch prüfen

Rang in Kategorie 1: 24

Vorschlag: Die derzeit geltende Regelung, dass eine Befreiung von der Kassenbon-Pflicht durch den Betrieb individuell beim Finanzamt beantragt werden muss und nur bei Vorliegen eines Härtefalls erfolgt, soll hinterfragt werden.

8. Anhebung des Gewerbesteuerfreibetrags bzw. Ausweitung des Freiberuflerprivilegs auf Soloselbstständige

Rang in Kategorie 1: 26

Vorschlag: Der Freibetrag soll wenigstens im Maß der seit 1995 entstandenen Entwertung durch die Inflation ist angehoben werden. Alternativ sollte das Freiberuflerprivileg auf kleine Soloselbstständige ohne Angestellte (möglichst unabhängig von der Rechtsform) ausgeweitet werden, die im Wesentlichen ihr eigenes Wissen und Können/ihre Arbeitskraft vermarkten, ohne irgendein "Handelsgewerbe"/einen Laden, Versand etc. zu betreiben.

9. Verkürzen von Aufbewahrungsfristen

Rang in Kategorie 1: 27

Vorschlag: Insbesondere wird gefordert, die Aufbewahrungsfristen gemäß § 147 AO auf einheitlich fünf Jahre zu verkürzen. Zudem sollten Unternehmen generell nicht mehr dazu verpflichtet sein, Unterlagen auch in analoger oder sonstiger nicht ausschließlich digitaler Form vorzuhalten. In diesem Zuge muss mit Blick auf die Durchführung von Betriebsprüfungen auch die Datenübertragung zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung in allen Fällen rein digital erfolgen können.

10. Umsatzbesteuerung auf Auto-Altteile streichen

Rang in Kategorie 1: 30

Vorschlag: Die Umsatzbesteuerung von wiederaufgearbeiteten Auto-Altteilen, die im Rahmen eines Austausches entsprechender, defekter Teile wieder verbaut werden, mit einem nach § 10 Abs. 5 UStG i.V.m. Abschnitt 10.5 Absatz 3 UStAE vorgegebenen Restwert soll entfallen.


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