Bundesratsempfehlungen und Anhörung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz
Am Montag, den 24.11.2014, fand die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (kurz: Zollkodex-Anpassungsgesetz) statt. Zuvor hatte der Bundesrat 58 Empfehlungen aus seinem bislang nicht in die parlamentarische Beratung eingegangenen Gesetzentwurf zur Steuervereinfachung 2013 zur Prüfung und Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren zum Zollkodex-Anpassungsgesetz vorgelegt.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat sich gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf sowie den Empfehlungen des Bundesrats in seiner Stellungnahme S 15/14 geäußert. Darin begrüßt er die im Entwurf geplante Steuerbefreiung für Serviceleistungen des Arbeitgebers, wie u.a. Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie Kosten der Kindernotbetreuung. Auch die beabsichtigte Erhöhung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 110 € auf 150 € hatte der DStV unlängst gefordert. Keine Zustimmung finden hingegen die weiterhin vorgesehenen gesetzlichen Ausgestaltungen im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen. Diese stehen in einem klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH. Auch die in der Gesetzesbegründung postulierte Steuervereinfachung ist nicht ersichtlich.
Den Vorschlag des Bundesrats, wonach künftig Vorteile, die nicht in Geld bestehen, aber auf einen Geldbetrag lauten (Besteuerung von Gutscheine) zu den Einnahmen in Geld gehören sollen, lehnt der DStV ebenso ab, wie die Abschaffung des zur Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 und 3 EStG bestehenden Wahlrechts. Der Bundesrat regt hierzu alternativ die Anwendung eines sog. „Verbraucherpreises“ an. Die Bundesregierung will beide Vorschläge prüfen. Nach Auffassung des DStV sind die daraus resultierenden Unsicherheiten und Verschärfungen jedoch unbedingt zu vermeiden.
Der DStV weist überdies daraufhin, dass hinsichtlich der umfangreichen Empfehlungen und Änderungsvorschläge seitens des Bundesrats – zuletzt beim sog. Kroatien-Anpassungsgesetz wie auch beim vorbezeichneten Zollkodex-Anpassungsgesetz – im Rahmen des offiziellen Gesetzgebungsverfahrens für die Praxis keine verfahrensrechtliche Möglichkeit zur Stellungnahme vorgesehen ist. Dies führt neben einer Reduzierung der Möglichkeiten zur Interessenvertretung insbesondere zu einer nicht hinnehmbaren Planungsunsicherheit für den Berufsstand der Steuerberater und deren Mandanten. Der DStV fordert daher in derartigen Fällen künftige Vorlaufzeiten von mindestens drei Monaten.
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