Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Geldwäscheprävention soll vom Finanzausschuss erst am 30. November abschließend beraten werden.

In seiner Sitzung am Mittwoch setzte der Finanzausschuss die geplante Beratung von der Tagesordnung ab, weil angesichts zahlreicher vorgelegter Änderungsanträge noch Beratungsbedarf besteht. Damit entfällt auch die für diesen Donnerstag vorgesehene Beratung im Deutschen Bundestag.

Zur Verschärfung des Kampfes gegen die Geldwäsche sieht der Entwurf (17/6804) sunter anderem die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die Ausweitung bestimmter Pflichten auf den "Nichtfinanzsektor" (unter anderem Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) und die schärfere Sanktionierung von Verstößen vor.

Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen "unter Einschaltung von wirtschaftlich Berechtigten, auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen" erschwert werden. Verdachtsmeldungen sollen ausgeweitet werden, so dass eine Meldung auch zu erfolgen hat, wenn eine Identifizierung des Vertragspartners oder des ,wirtschaftlich Berechtigten‘ nicht möglich ist.

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sollen schärfer sanktioniert werden. In einer öffentlichen Anhörung war die Pflicht zur Ernennung von "Geldwäschebeauftragten" selbst in kleinen Unternehmen von Wirtschaftsverbänden scharf kritisiert worden.