Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern

Bei der Grundsteuerreform will Mecklenburg-Vorpommern die Länder-Öffnungsklausel nicht nutzen, sondern das Bundesmodell komplett übernehmen.

In einer Mitteilung v. 13.4.2021 weist die Landesregierung auf einen entsprechenden Beschluss des Kabinettssitung hin. Das Bundesmodell orientiere sich bei der Bemessung der Grundsteuer an der marktüblichen Bewertung von Grundstücken, die im Gegensatz zu reinen Flächenmodellen ein Maximum an Steuergerechtigkeit gewährleiste.

Bisherige Regelung verfassungswidrig

2018 wurde die bisherige Regelung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. 2025 muss die Berechnung auf neuer Grundlage erfolgen. Im Bundesmodell ermöglicht eine Öffnungsklausel den Ländern, eigene Wege bei der Grundsteuer zu gehen. Sachsen, Hamburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben bereits eigene Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Berlin will das Bundesmodell komplett übernehmen. Das Saarland will das Bundesmodell weitgehend übernehmen - von der Öffnungklausel für die Bundesländer soll aber trotzdem Gebrauch gemacht werden.

Tipp der Redaktion: Mit einem neuen GrStG-Kommentar von Michael Roscher, zunächst als "Erstkommentierung zum reformierten Grundsteuergesetzes mit Bewertungsrecht", verschaffen Sie sich rasch einen fundierten Überblick über die Grundsteuerreform des Bundes.


Schlagworte zum Thema:  Grundsteuer, Grundsteuerreform