Berlin setzt bei Grundsteuerreform Bundesmodell um

Bei der Grundsteuerform will das Land Berlin die Länder-Öffnungsklausel nicht nutzen, sondern das Bundesmodell komplett übernehmen.

In einer Mitteilung vom 4.1.2021 der Berliner Senatsverwaltung wird die konsequente Umsetzung des Bundesgesetzes (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) angekündigt. Durch verschiedene – vom Bundesrecht abweichende – Gesetze in einzelnen Ländern werde es für alle Verfahrensbeteiligten komplizierter und aufwändiger: Jedes Gesetz müsse einzeln umgesetzt werden, also Automation, Vordrucke, Verwaltungsanweisungen. Die Beraterschaft müssee alle Landesregelungen kennen und an die Bürgerinnen und Bürger vermitteln. Mit den abweichenden Landesregelungen werde die Chance zur Nutzung von Synergieeffekten vertan.

Bisherige Regelung verfassungswidrig

2018 wurde die bisherige Regelung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. 2025 muss die Berechnung auf neuer Grundlage erfolgen. Im Bundesmodell ermöglicht eine Öffnungsklausel den Ländern, eigene Wege bei der Grundsteuer zu gehen. Sachsen, Hamburg und Baden-Württemberg haben bereits eigene Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Das Saarland will das Bundesmodell weitgehend übernehmen - von der Öffnungklausel für die Bundesländer soll aber trotzdem Gebrauch gemacht werden.

Tipp der Redaktion: Mit einem neuen GrStG-Kommentar von Michael Roscher, zunächst als "Erstkommentierung zum reformierten Grundsteuergesetzes mit Bewertungsrecht", verschaffen Sie sich rasch einen fundierten Überblick über die Grundsteuerreform des Bundes.


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